Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat angekündigt, auf einer Pressekonferenz am Donnerstag mitzuteilen, ob sie gegen den ehemaligen Landrat Jürgen Pföhler (CDU) und eine weitere Person aus dem Katastrophenschutz Anklage erhebt oder nicht.
Einige Hinterbliebene der Flutkatastrophe versuchen diese Verkündung der Entscheidung der Staatsanwaltschaft Koblenz zu den Ahr-Flut-Ermittlungen zu verhindern. Darunter sind auch Ralph und Inka Orth, die in der Flutnacht ihre Tochter verloren haben. Um über ihre Anliegen zu informieren, haben sie gemeinsam mit ihrem Anwalt und einem weiteren Hinterbliebenen eine eigene Pressekonferenz einen Tag vorher, am Mittwoch, abgehalten.
Antrag auf Auswechslung der Staatsanwaltschaft
Hier haben sie mitgeteilt, dass sie diese Woche einen Antrag an Justizminister Herbert Mertin (FDP) geschickt haben, in dem sie diesen auffordern, das Verfahren zunächst auszusetzen. Außerdem solle er die zuständigen Staatsanwälte austauschen. Als Grund nennen Sie die Besorgnis der Befangenheit der ermittelnden Staatsanwälte, die aus ihrer Sicht auf der Hand liege.
Opferanwalt wiederholt Kritik an Gutachter der Staatsanwaltschaft
Die Hinterbliebenen und ihr Opferanwalt Christian Hecken kritisieren das bisherige Gutachten der Staatsanwaltschaft. Der Auftrag für das Gutachten an den Berliner Katastrophenschutz-Gutachter Dominic Gißler sei nicht neutral formuliert gewesen, bemängeln sie. Darin sei bereits von einem "außergewöhnlichen Ereignis" die Rede gewesen. Dies beinhalte bereits in der Fragestellung eine klare Wertung. Das resultierende Gutachten war im SWR und später im Mainzer Flut-Untersuchungsausschuss auch von Krisenforscher Frank Roselieb kritisiert worden.
Aber sie äußern noch mehr Vorwürfe auf ihrer Pressekonferenz: Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft seien schleppend gewesen, man habe keine umfassende Akteneinsicht gewährt bekommen und auf ihre Eingaben habe es keine hinreichende Reaktionen gegeben.
Mögliche Folgen für Ermittlungsverfahren Krisenforscher sieht Fehler in Gutachten zur Flutkatastrophe
Krisenforscher Frank Roselieb sieht im Flut-Gutachten der Staatsanwaltschaft Koblenz handwerkliche Fehler. Diese Aussagen könnten das Ermittlungsverfahren beeinflussen.
Wunsch der Hinterbliebenen: Ex-Landrat Pföhler soll angeklagt werden
Die Hinterbliebenen wünschen sich Konsequenzen für den ehemaligen Landrat des Kreises Ahrweiler Jürgen Pföhler. Er solle sich deswegen in einem ordentlichen Gerichtsverfahren verantworten müssen, so deren Wunsch. Bis jetzt ist allerdings noch vollkommen unklar, wie sich die Staatsanwaltschaft entscheiden und was sie am Donnerstag verkünden wird. Die Optionen: Entweder sie erhebt Anklage oder sie stellt das Verfahren ein.
Entscheidung angekündigt Flut im Ahrtal: Klagt Staatsanwaltschaft den ehemaligen Landrat an?
Fast drei Jahre nach dem Hochwasser im Ahrtal könnte die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den damaligen Landrat Pföhler erheben. Der SWR überträgt die Pressekonferenz im Internet.
Justizministerium sieht sich nicht zuständig
Das Justizministerium in Mainz sieht sich, auf Anfrage des SWR, in der Frage nicht zuständig und hat nach eigenen Angaben die Beschwerde an die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz weitergeleitet. Das Ministerium sieht in den Anträgen eine Dienstaufsichtsbeschwerde, weil es sich um eine Beanstandung im Zusammenhang mit dem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft handeln würde.
FAQ - Vor Entscheidung über Anklage Flutkatastrophe im Ahrtal: Darum geht es aus juristischer Sicht
Die Staatsanwaltschaft Koblenz wird das Ergebnis ihrer Ermittlungen in Sachen Flutkatastrophe im Ahrtal bekannt geben. Im Vorfeld ein Blick auf die Lage aus juristischer Sicht.
Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz teilte dem SWR mit, man sehe in dem Schreiben ebenfalls eine Dienstaufsichtsbeschwerde. Man wolle sie so zeitnah wie möglich beantworten. Die für Donnerstag anberaumte Pressekonferenz der Staatsanwaltschaft Koblenz zum Ergebnis der Ermittlungen wurde bisher nicht abgesagt und steht damit weiterhin fest.