Das Politmagazin "Zur Sache Rheinland-Pfalz" hat am Donnerstagabend über die Vorgaben der höchsten europäischen Schifffahrtsbehörde berichtet: Sie schreiben vor, dass neue Rheinbrücken so hoch sein müssen, dass Frachtschiffe auch dann darunter durchfahren können müssen, wenn sie vier übereinander gestapelte Lagen aus Containern transportieren - eine versteckt im Rumpf, die anderen drei Lagen über der Schiffskante.
Das bedeutet, dass die geplante Mittelrheinbrücke nach diesen Vorgaben eine vorgegebene Mindesthöhe von 9,10 Metern haben muss. Auf diese Höhe muss man noch den höchstmöglichen Hochwasserstand rechnen, das sind noch mal einige Meter. Und es ist noch ein weiterer Sicherheitsabstand nach oben nötig, damit das Schiffsradar problemlos funktionieren kann. Zu niedrig darf die Mittelrheinbrücke also nicht werden.
UNESCO sagt bislang nichts zur Mittelrheinbrücke
Allerdings: Zu hoch darf sie auch nicht werden. Sonst könnte sie das Landschaftsbild am geplanten Standort im Ortsteil Wellmich stören und möglicherweise den Welterbe-Status gefährden.
Auf SWR-Anfrage wollte sich die UNESCO dazu nicht äußern. Allerdings hatte sie bereits mehrfach betont, der Blick auf den Kirchturm in Wellmich und die Burg Maus dürfe nicht beeinträchtigt werden. Wenn die Mittelrheinbrücke aber so gebaut würde, wie es in einem der Erläuterungsbände zum Raumordnungsentscheid steht, dann wäre sie 27 Meter hoch. Das ist in etwa die Höhe, die der Kirchturm in Wellmich hat.
Mittelrheinbrücke darf weder zu hoch noch zu tief werden
Die Planer der Brücke stehen also vor einem Dilemma: Sie können nicht frei planen, sondern müssen aufpassen, dass das Bauwerk weder zu tief noch zu hoch wird. Sie haben vermutlich nur einen Spielraum von ein paar Metern.
Trotzdem bleibt der rheinland-pfälzische Innenminister Michael Ebling (SPD) im Gespräch mit dem SWR zuversichtlich: "Ich sehe überhaupt kein Dilemma. Wir waren noch nie so weit, wie wir heute sind. Denn wir wissen ... hier kann eine Brücke gebaut werden, das ist Bestandteil und auch Grundlage mit des raumordnerischen Bescheides gewesen."
Vermutlich ist Gestaltungswettbewerb nötig
Bislang war die Grundlage für die Planungen der Brückenentwurf eines Architekten, der die Ausschreibung von 2008 gewonnen hatte. Doch mit dem Raumordnungsbescheid ist klar, dass der Entwurf so nicht mehr umgesetzt werden kann. Es muss also vermutlich wieder ein neuer Gestaltungswettbewerb ausgeschrieben werden. Und das Land will nach Angaben von Verkehrsministerin Daniela Schmitt (FDP) Gespräche mit der UNESCO und ihrem Beratergremium Icomos führen, um einen Kompromiss zu finden, der für alle Seiten tragbar ist.
Schnell wird es vermutlich immer noch nicht gehen, obwohl am Mittelrhein schon mehr als über 50 Jahren über die Brücke diskutiert wird.