Staatsanwaltschaft informiert über Ermittlungsstand

Flutkatastrophe: Keine Ermittlungen gegen Regierungsmitglieder

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Seit rund sieben Monaten ermittelt die Staatsanwaltschaft Koblenz wegen der verheerenden Flut 2021. Laut aktuellem Stand der Ermittlungen sieht sie aber keine strafrechtlichen Versäumnisse der rheinland-pfälzischen Landesregierung.

Es gebe keine Hinweise darauf, dass bei derzeitigen oder früheren Mitgliedern der rheinland-pfälzischen Landesregierung Informationen vorgelegen hätten, "die aus strafrechtlicher Sicht deren Eingreifen erfordert hätten", teilte der Leitende Oberstaatsanwalt Harald Kruse am Dienstag mit

Hierzu hätten auch der Untersuchungsausschuss des Mainzer Landtags und die Medien keine neuen Erkenntnisse geliefert. Es gebe bislang keine Hinweise, dass etwa Minister hätten annehmen müssen, "dass die für den Katastrophenschutz zuständigen Stellen nicht in der gebotenen Weise tätig werden würden".

Ehemalige Umweltministerin Spiegel unter Druck geraten

Die rund 75 eingegangenen Strafanzeigen richteten sich überwiegend gegen die zwei Beschuldigten des Verfahrens: den ehemaligen Landrat des Kreises Ahrweiler Jürgen Pföhler (CDU) und ein Mitglied seiner früheren Einsatzleitung, wegen womöglich zu später Warnungen und Evakuierungen. Teils beziehen sie sich laut Staatsanwaltschaft aber auch auf Regierungschefin Malu Dreyer und Innenminister Roger Lewentz (beide SPD) sowie auf die heutige Bundesfamilienministerin und damalige Landesumweltministerin Anne Spiegel (Grüne).

Spiegel war im Untersuchungsausschuss des Landtags zum Hochwasser mit insgesamt 135 Toten in Rheinland-Pfalz unter Druck geraten. Ihr war wegen eines SMS-Wechsels mit Mitarbeitern vorgeworfen worden, in der Flutnacht im Juli 2021 vor allem auf ihr politisches Image bedacht gewesen zu sein. Das wies sie zurück: Die Hilfe für die Betroffenen sei für sie von höchster Bedeutung gewesen. Dreyer und Lewentz werden am 8. April als Zeugen in dem Ausschuss erwartet.

Vernehmung der Zeugen weitgehend abgeschlossen

Im Ermittlungsverfahren wegen des Anfangsverdachts der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung durch Unterlassen wurden laut Staatsanwaltschaft die "bisher beabsichtigten Vernehmungen von Zeugen und Zeuginnen" weitgehend abgeschlossen. Ein Wissenschaftler oder eine Wissenschaftlerin solle die Erkenntnisse zum Hochwasser noch hydrologisch überprüfen. Für die zwei Beschuldigten gelte weiter die Unschuldsvermutung, die Ermittlungen dauerten an, so die Staatsanwaltschaft. Erst Ende Februar hatte der Verteidiger des einstigen Landrats des Kreises Ahrweiler die Staatsanwaltschaft kritisiert, weil es noch keinen konkreten Tatvorwurf gebe.

Altenburg/Insul/Schuld

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SWR