Justizia

Auch zweiter ehemaliger Bank-Mitarbeiter muss ins Gefängnis

Weiteres Urteil in Prozess um Millionenbetrug bei VR-Bank Pirmasens

Stand

Im Berufungsprozess um einen Millionenbetrug bei der VR-Bank Pirmasens hat das Landgericht Zweibrücken auch den zweiten Angeklagten zu einer Haftstrafe verurteilt.

Drei Jahre und vier Monate muss der 74-jährige ehemalige Bank-Angestellte ins Gefängnis. So lautet das Urteil des Landgerichts Zweibrücken, das zuvor bereits den 73-jährigen Komplizen des Mannes zu exakt der gleichen Haftstrafe verurteilt hatte. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass der ehemalige Kassierer zusammen mit einem Kollegen die VR-Bank in Pirmasens über Jahre hinweg um mehr als eine Million Euro geprellt hat.

Über Jahre Geld bei VR-Bank Pirmasens unterschlagen

Insgesamt seien dem 74-Jährigen 18 Fälle von veruntreuender Unterschlagung nachgewiesen worden. Das Gericht ordnete zudem an, dass die nachgewiesenen Tat-Erträge von insgesamt 900.000 Euro eingezogen werden. Gegen das Urteil kann noch Revision eingelegt werden. Das hatten die beiden Angeklagten zuvor bereits gegen ein früheres Urteil des Amtsgerichts Pirmasens getan.

Zwei Ex-Mitarbeiter der VR Bank vor dem Landgericht Zweibrücken
Einer der beiden angeklagten, ehemaligen VR-Bank-Mitarbeiter beim Prozess am Landgericht Zweibrücken.

Amtsgericht hatte beide Männer bereits zu Haftstrafen verurteilt

Im Herbst 2020 hatte das Amtsgericht Pirmasens zwei frühere Kassierer der VR-Bank zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Nach Überzeugung des Gerichts hatten die beiden Männer über mehrere Jahre Geld veruntreut. Sie sollen über einen Zeitraum von 16 Jahren insgesamt rund 1,1 Millionen Euro aus den Bargeldbeständen der Bank entnommen haben. Erst als ein neuer Kollege eingearbeitet wurde, war der Betrug aufgeflogen.

Anwalt und Angeklagte hatten Corona

Da im ersten Berufungsprozess am Landgericht Zweibrücken zuerst ein Verteidiger und später ein Angeklagter an Corona erkrankt war, musste der Prozess abgebrochen und neu terminiert werden.

OLG Zweibrücken hatte bereits Rückzahlung der Beute angeordnet

Wo das veruntreute Geld abgeblieben ist, ist nach wie vor unklar. In einem Zivilprozess hatte das Landgericht Zweibrücken bereits entschieden, dass die zwei Männer das Geld zusätzlich der Anwalts- und Prozesskosten zurückzahlen müssen. Insgesamt rund 1,3 Millionen Euro, plus Zinsen.

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SWR