Das Pfälzische Oberlandesgericht in Zweibrücken

Mehr als 1,1 Millionen Euro

OLG Zweibrücken: Kassierer müssen VR-Bank Schadensersatz zahlen

Stand
Autor/in
Jürgen Rademacher
Bild von Jürgen Rademacher, Redakteur im SWR Studio Kaiserslautern

Über Jahre hatten zwei Mitarbeiter aus der Kasse der VR-Bank in Pirmasens Geld entnommen. Das Oberlandesgericht entschied jetzt: Die Zwei müssen die Summe zurückzahlen.

Insgesamt ging es um rund 1,1 Millionen Euro, die die beiden Mitarbeiter aus der Kasse der VR-Bank Pirmasens über mehrere Jahre hinweg entnommen hatten. Mehr oder weniger durch Zufall hatte die Bank das 2018 herausgefunden. Das Amtsgericht Pirmasens hatte die beiden Kassierer wegen Betruges und Unterschlagung zu jeweils drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Ein Berufungsverfahren dagegen läuft noch vor dem Landgericht.

Kassierer wollten keinen Schadensersatz zahlen

Das Landgericht Zweibrücken hatte die beiden in einem Zivilprozess aber dazu verurteilt, der Bank die Schadenssumme zurück zu zahlen. Die beiden ehemaligen Kassierer hatten daraufhin Berufung vor dem Oberlandesgericht Zweibrücken eingelegt. Sie wollten, dass die Klage abgewiesen wird. Ihre Begründung: Sie hätten das Geld nicht für sich unterschlagen, sondern es an einen Dritten weiter gegeben. Außerdem habe die Bank die Kassenbestände nur unzureichend überprüft.

Oberlandesgericht Zweibrücken: VR-Bank trifft nur geringe Schuld

Das wies das Oberlandesgericht jetzt zurück: Es komme in diesem Fall nicht darauf an, wer das Geld letztlich bekommen habe. Beide müssten für den vollen Betrag haften, weil sie auch gemeinsam gehandelt hätten. Die Bank treffe nur eine geringe Schuld: Das geltende "Vier-Augen-Prinzip" bei der Kontrolle sei ausreichend gewesen - zumal die beiden schon lange dort beschäftigt und auch hoch angesehen gewesen seien.

Allerdings: Die Bank habe zumindest "leicht fahrlässig" gehandelt, dass sie jeweils am Jahresende nicht den tatsächlichen Geldbestand in der Kasse überprüft habe. Weil die beiden Kassierer aber vorsätzlich gehandelt hätten, falle das nicht ins Gewicht. Das Urteil des Oberlandesgerichtes Zweibrücken ist rechtskräftig.

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