Bei einer Überprüfung des Trinkwassers seien Keimbelastungen festgestellt worden, teilte die Kreisverwaltung am Freitag mit. Aus Vorsorgegründen und zur Sicherstellung der Gesundheit verhänge das Gesundheitsamt ein Abkochgebot für die gesamte Verbandsgemeinde Baumholder.
Abkochgebot: Zwei Ortschaften ausgenommen
Ausgenommen vom Abkochgebot seien die Ortsgemeinden Reichenbach und Frauenberg, da diese anderweitig mit Trinkwasser versorgt werden.
Keimbelastetes Trinkwasser könne zu einer Magen- und Darmerkrankung führen. Wer das Leitungswasser zum Trinken oder zur Zubereitung von Nahrung, zum Abwaschen von Gemüse und Obst, zum Spülen von Geschirr, Zähneputzen oder für medizinische Zwecke nutzen wolle, müsse das Wasser mindestens 5 Minuten lang sprudelnd kochen lassen. So werden die Keime effektiv abgetötet.
Kein Abkochgebot zum Waschen und putzen
Waschen, duschen, baden und putzen sei weiterhin auch mit nicht abgekochtem Wasser möglich, so lange es nicht getrunken werde oder auf offene Wunden gelangen könne. Es könne auch als Trinkwasser für Tiere genutzt werden.
Die Kreisverwaltung und die Verbandsgemeindewerke bitten darum, auch Nachbarn über das Abkochgebot zu informieren.