Martin Neumann lebt zwar in Hamburg, ist aber "stolzer" Besitzer einer eigenen Straße. Sie heißt "Bei den Fuchslöchern" und liegt in einem ruhigen Zweibrücker Wohngebiet. Vor ein paar Jahren hatte er sie sich gekauft. Bislang gab es dort auch keine größeren Probleme.
Seit knapp einem halben Jahr streitet sich Investor Neumann aber mit der Stadt. Zu verwechseln ist dieser Privatstraßen-Streit aber nicht mit der Siebenpfeifferstraße in Zweibrücken. Hier wollte der Besitzer seine Straße absperren.
Unternehmer sieht Schuld bei der Stadt Besitzer der Siebenpfeifferstraße in Zweibrücken erstmals vor Ort
Der Unternehmer, der eine Privatstraße in Zweibrücken gekauft hat, ist erstmals vor Ort mit Presse und Anwohnern ins Gespräch gekommen. Dabei hat er nochmal bekräftigt, dass er sich zu Unrecht als böser Mensch dargestellt fühlt.
Darum geht's beim Streit der anderen Privatstraße in ZW
Bei dem Streit um die Privatstraße "Bei den Fuchslöchern" in Zweibrücken geht es aber um etwas anderes: Um sich etwas dazu zu verdienen, hat Martin Neumann neun Parkplätze mit blauer Farbe auf den Asphalt seiner Privatstraße markiert.
Die bot er für sechs Euro am Tag zum Mieten an: "Wohnwagen Stellplatz City Trip Zweibrücken", lautet die Überschrift der Anzeige. Mit "Blick ins Grüne, ruhig gelegen, Bus in der Nähe" warb Neumann - beziehungsweise tut er immer noch. Denn die Anzeige ist nach wie vor online.
Hälfte der Parkplätze bereits vermietet
Und das, obwohl die Stadt Zweibrücken nun die Parkplatz-Markierungen hat wegfräsen lassen. Eigentlich sollte er das selbst machen, doch da hatte sich Neumann geweigert. Also hat die Stadt kurzerhand selbst Hand angelegt - und die Markierungen weggemacht. Vier der neun Parkplätze hatte er bereits vermietet, der Vertragsentwurf für einen fünften Parkplatz sei bereits verschickt worden, sagt Neumann.
Rechtsstreit in ZW: Privatstraße ist "tatsächlich-öffentlich"
Die Stadtverwaltung begründet ihr Vorgehen: Müllabfuhr und Feuerwehr könnten wegen der Markierungen nicht mehr durchkommen. Neumann bezeichnet das Vorgehen der Stadt als "Schikane", auch wenn sie juristisch gesehen im Recht ist.
Dieses Recht gab ihr das zuständige Verwaltungsgericht in Neustadt. Es urteilte zugunsten der Stadt, weil es sich bei der Privatstraße "Bei den Fuchslöchern" um eine "tatsächlich-öffentliche Straße" handelt, ähnlich wie bei einem Supermarkt-Parkplatz. Der wird öffentlich genutzt, gehört aber einem privaten Unternehmen.
Straßenbesitzer zieht vor das Verwaltungsgericht Neustadt
Martin Neumann wehrt sich nun dagegen. Er will amtlich feststellen lassen, dass seine Privatstraße in Zukunft keine "tatsächlich-öffentliche Straße" mehr sein soll. "Sobald das amtlich durchs Verwaltungsgericht festgestellt ist, kann ich meine Markierungen wieder aufbringen", sagt er.
Deshalb hat er beim Verwaltungsgericht eine sogenannte Feststellungsklage eingereicht, um die Stellplätze wieder ausweisen und vermieten zu können. "Das Grundstück ist mein Eigentum. Hier findet öffentlicher Verkehr statt? Wohin denn? Es ist eine Sackgasse. Nach meinem Grundstück ist Schluss. Da geht's nirgendwo hin."
Haben Anwohner in Zweibrücken sich bei Stadt beschwert?
Und was ist mit den Anwohnern? Für sie sei im Grundbuch ein Wegerecht eingetragen, erklärt Neumann. "Um die Anwohner muss sich die Stadt also nicht sorgen." Doch die eingezeichneten Parkplätze scheinen bei den Anwohnern selbst nicht gut angekommen zu sein - vermutet auch Martin Neumann. Er geht davon aus, dass sich jemand oder mehrere von ihnen bei der Stadt beschwert haben.
Nach dem Motto: "Seit 30 Jahren nutzen wir die Straße, auch wenn sie uns nicht gehört und auch nicht der Stadt. Jetzt kommt da ein Auswärtiger einfach daher und malt Parkplatzmarkierungen auf."
Straßenbesitzer sicher: Parkplätze kommen zurück
Martin Neuman glaubt den Ausgang des Rechtsstreits mit der Stadt Zweibrücken zu kennen: Seine Mieter hätten kurzzeitig ihre Parkplätze verloren, er habe dadurch Geld verloren, "die Stadt Zweibrücken konnte ihre Beamten viel besser auslasten" und auch die Mitarbeiter des Verwaltungsgerichts seien "gut beschäftigt" gewesen. "Mein Straßenbelag wurde zwischenzeitlich durch Fräsen auch nicht besser."
Doch am Ende, so Neumann, seien die Markierungen der Parkpläze "wieder an Ort und Stelle". Die nächste Runde im Rechtsstreit kann also kommen.
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