Vor knapp einem Jahr hat der private Investor Yildirim Sevindik einen Teilabschnitt der Siebenpfeifferstraße in Zweibrücken ersteigert. Anfang April kündigte der neue Eigentümer in einem Schreiben an, die Straße zum 3. Mai sperren zu lassen, sofern die Anwohner ihm den Straßenabschnitt nicht abkauften. Der Streit nahm seinen Lauf und die Fronten verhärteten sich.
Drohung mit Abriss nur Übersetzungsfehler?
Er fühle sich – besonders von deutschen Medien – missverstanden und als "böse" dargestellt, erklärt Sevindik. So sei beispielsweise an einer Drohung, die Privatstraße womöglich abreißen zu wollen, nichts dran. Dass er die Straße abreißen wolle, sei ein Übersetzungsfehler. In einem Interview mit einem türkischen Fernsehsender habe er lediglich auf eine Aussage der Stadt Zweibrücken reagiert. Diese hatte angekündigt, dass er mit dem Erwerb der Straße auch für eventuell anfallende Kanalarbeiten aufkommen müsse.
Bauunternehmer hätte Möglichkeiten zum Abriss
Als Bauunternehmer sei das für den neuen Straßeneigentümer aber kein Problem. Bei Bedarf könne er die Straße schließlich selbst aufreißen und die Kanalarbeiten erledigen lassen. Er habe jedoch nie vorgehabt, den Anwohnern die Versorgungsleitungen zu kappen.
Siebenpfeifferstraße in Zweibrücken soll nun doch gesperrt werden
Anfang Mai hatte er noch vor die Straße komplett zu sperren. Die Stadt hat dies als widerrechtlich eingestuft und angekündigt, eine mögliche Sperrung wieder abbauen zu lassen. Jetzt will er in den kommenden drei Wochen eine Zufahrt der Siebenpfeifferstraße sperren und sie somit faktisch zur Sackgasse machen. Das Notwegerecht wolle er mit der Teilsperrung aber wahren.
Unterschiedliche Auffassungen bei Wege- und Zufahrtsrecht
Sevindik kritisiert, dass die Stadtverwaltung erst spät das Gespräch mit ihm gesucht habe. Die meisten Informationen und Reaktionen hätte er nur über die Medien erfahren. Im Streit um das Wege- und Zufahrtsrecht vertreten beide Parteien völlig unterschiedliche Auffassungen. Der Käufer argumentiert, dass im Grundbuch für keines der Grundstücke an der Straße ein Wegerecht eingetragen sei. Die Stadt hält dagegen, dass im Baulastenverzeichnis, das rechtlich über dem Grundbuch stehe, zumindest für einige der betroffenen Grundstücke ein Zufahrtsrecht eingetragen ist.
Kritik an Verkauf von Privatstraße in Zweibrücken
Der Käufer wundert sich nach eigenen Angaben aber selbst viel mehr über die Tatsache, dass er überhaupt eine Straße in Deutschland kaufen konnte. Die Frage sollte nicht sein, warum man eine Straße kauft, sondern warum eine Straße überhaupt verkauft wird, sagt Sevindik. Die Anwohner hätten die Straße kaufen können oder eben die Stadt – schließlich habe diese ein Vorkaufsrecht gehabt. Mit dem Kauf der Straße für gerade einmal 2.500 Euro, habe er "auf einen Fehler im System hinweisen" wollen. Inzwischen denke er, dass es vor allem viele Menschen störe, dass ein Investor mit Migrationshintergrund die Privatstraße gekauft hat.
Straße soll für 300.000 Euro weiterverkauft werden
Die Straße will der neue Eigentümer für 300.000 Euro weiterverkaufen. Den gesamten Erlös aus dem Verkauf wolle er an Erdbebenopfer und krebskranke Kinder spenden. Wie es in dem Fall weitergeht, bleibt also weiter spannend.