Andreas S. wurde vorgeworfen, dass er im Jahr 2017 im Saarland ohne Jagderlaubnis ein Reh geschossen haben soll. Anschließend soll er versucht haben, einen Zeugen mit dem Auto zu überfahren. Der Zeuge gab an, er habe sich nur durch einen Sprung zur Seite retten können. Nach einer Zwischenberatung der Kammer wurde das Verfahren auf Antrag der Staatsanwaltschaft vom Gericht eingestellt.
Nach Ansicht der Richterin hätten sowohl ein Freispruch als auch eine Verurteilung nichts am Urteil des Landgerichts Kaiserslautern geändert und seien für das Strafmaß unerheblich. Zu Beginn des Prozesses wies der mittlerweile 40-Jährige die Vorwürfe zurück. Diese seien "erstunken und erlogen".
Staatsanwaltschaft hatte Urteil des Amtsgerichts Neunkirchen nicht akzeptiert
In erster Instanz war Andreas S. auch vom Amtsgericht Neunkirchen von diesen Vorwürfen freigesprochen worden. Der Richter hatte im vergangenen Jahr geurteilt, dass das Geschehen schlicht nicht mehr aufklärbar sei. Die Staatsanwaltschaft hatte dieses Urteil nicht akzeptiert und deshalb Berufung eingelegt. Ende 2022 wurde Andreas S. vom Landgericht Kaiserslautern wegen Mordes an zwei Polizisten im Kreis Kusel zu lebenslanger Haft verurteilt.