Wie die Staatsanwaltschaft und der Verteidiger des Beschuldigten mitteilten, hat das Amtsgericht Kaiserslautern den Haftbefehl gegen den 53-Jährigen aufgehoben. Der Verteidiger hatte Haftbeschwerde eingelegt. Damit wurde der Angeschuldigte aus der Untersuchungshaft entlassen.
Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern bringen neue Erkenntnisse
Der Grund laut Staatsanwaltschaft: Die Ermittlungen hätten neue Erkenntnisse ergeben. Genaueres sagte die Behörde nicht. Aber: Der Vorwurf des versuchten Totschlags wurde fallen gelassen, stattdessen ermittelt die Staatsanwaltschaft jetzt wegen gefährlicher Körperverletzung.
Amtesgericht Kaiserslautern sieht keine Wiederholungsgefahr
Das Amtsgericht sah außerdem auch keine Wiederholungsgefahr mehr. Der Beschuldigte ist zwar wegen anderer Körperverletzungsdelikten verurteilt worden - diese liegen aber nach Angaben seines Verteidigers schön längere Zeit zurück.
Der 53-Jährige soll nach einem Streit mit einem Spachtel auf einen 26-Jährigen eingestochen haben. Das Opfer wurde lebensgefährlich verletzt.