Ein Bild zeigt eine blaue Stehle zur Erfassung der Lkw-Maut auf einer Landstraße, ein Transporter fährt daran vorbei. (IMAGO)

Kritik von Gartenbaubetrieb aus Kaiserslautern

Neue Lkw-Maut belastet viele Betriebe im Westen der Pfalz

Stand
Autor/in
Christina Fleischanderl

Dass er ab sofort mehr Maut zahlen muss, während andere Betriebe davon befreit sind, stört den Kaiserslauterer Landschaftsgärtner Fred Braun. Er fordert, dass die neue Regelung überarbeitet wird.

Seit der neuen Mautregelung werden in Deutschland nun auch Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen für das Benutzen von Bundesstraßen und Autobahnen zur Kasse gebeten.  Zuvor galt das nur für Lkw ab 7,5 Tonnen. Befreit von der neuen Mautpflicht sind jedoch Handwerkerfahrzeuge, wie die Bundesregierung beschlossen hat. Auf der Homepage des Bundesamtes für Logistik und Mobilität ist dazu eine "Liste der handwerklichen Tätigkeiten" zu finden. Alle Branchen, die hier aufgelistet sind, werden auch künftig keine Maut zahlen müssen.

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Rheinland-Pfalz kritisiert jedoch, dass Betriebe, die vergleichbar wie Handwerker arbeiten, gesetzlich nicht von der Maut befreit sind. Während Gartenbaubetriebe und Veranstaltungstechniker zahlen müssten, seien Gebäudereiniger und Trockenbauer mit sehr ähnlichen Tätigkeitsfeldern ausgenommen, so die IHK. Auch für Fred Braun, Geschäftsführer des Garten- und Landschaftsbetriebs W. Ledig in Kaiserslautern, ist die Ausnahmeregel nicht verständlich.

Kritik an Ausnahmeregel für Lkw-Maut

"Ich finde, die Regelung ist kurios und willkürlich", sagt der Landschaftsgärtner. Sein Betrieb übernehme verschiedenste Aufträge: Von der Neugestaltung des Neun-Quadratmeter-Vorgartens über den neuen Rollrasen am Sportplatz bis hin zur Dachbegrünung. Da könne schon die absurde Situation entstehen, so Braun, dass beispielsweise ein Dachdecker mit demselben Auto und demselben Material zum selben Kunden fährt wie seine Mitarbeitenden. Und dann heißt es: Er müsse Maut zahlen und der Dachdecker nicht.

Ich finde, die Regelung ist kurios und willkürlich.

"Neue Lkw-Maut politisch nicht gut gemacht"

Für ihn ist klar, auch der Garten- und Landschaftsbau müsste von der Maut ausgenommen sein. "Die Regelung ist politisch einfach nicht gut gemacht und jetzt rudert man ungern zurück", meint Braun.

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Fahrzeuge müssen wegen Lkw-Maut nachgerüstet werden

Damit die Fahrten auf mautpflichtigen Strecken auch automatisch registriert werden können, muss Braun vier Transporter in seinem Betrieb nachrüsten und spezielle Geräte dafür einbauen. Ein Gerät kostet um die 300 Euro, erklärt er. Außerdem könne der Einbau des Geräts bei älteren Fahrzeugen zusätzlich 1.000 Euro kosten. "Diese Fahrzeuge müssen dann komplett umgerüstet werden", so Braun. "Und dann kommt natürlich die Maut, also ich bezahle ja diese Dinge, damit ich dann überhaupt was bezahlen kann."

Wegen Lkw-Maut: Wettbewerbsverzerrung und mehr Kosten für den Kunden

Diese Aufrüstung und die Mautgebühren werden am Ende beim Kunden ankommen, erklärt Fred Braun. "Es ist eine unangenehme Sache, aber irgendwo muss es sich ja niederschlagen. Wie hoch der Aufschlag für den Kunden dadurch dann ausfällt, kann ich jetzt aber noch nicht sagen." Im Wettbewerb um Aufträge sieht der Landschaftsgärtner deshalb etwas skeptisch in die Zukunft. Denn seine Dienstleistung werde teurer werden als die eines Handwerkers, der eine Ausnahmegenehmigung für die Maut habe. "Da muss man jetzt nicht viel rechnen können, das ist ja klar."

Ausnahmeregel für Lkw-Maut soll neu überdacht werden

Wie auch andere Unternehmen in Rheinland-Pfalz fordert Braun, dass die Umsetzung der Maut überarbeitet wird: "Entweder alle oder keiner." Das wäre wohl das Beste von Anfang an gewesen, meint er. "Dann hätten zwar alle gestöhnt, aber dann würde es auch jeden betreffen."

Der Bundesverband für Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau arbeitet jetzt daran, dass auch der Garten- und Landschaftsbau von der Maut ausgenommen wird. Dazu wurde auch ein Rechtsgutachten erstellt. In diesem heißt es, dass die Umsetzung der neuen Maut-Regelung nicht rechtskonform sei, weil sie gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz aus dem Grundgesetz verstoße. Sollte es vom Bundesverkehrsministerium weiterhin kein Einlenken in der Sache geben, wolle man deshalb auch klagen, so der Bundesverband.

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