Im März dieses Jahres hatte die Familienkasse der Agentur für Arbeit Kaiserslautern-Pirmasens den Bescheid einer Frau aus Pirmasens aufgehoben. Darin ging es um das Kindergeld ihrer Tochter. Die Frau habe aus Sicht der Familienkasse nicht nachweisen können, dass ihr Kindergeld für die Tochter zustehe.
Konkret ging es darum, dass die Tochter keinen Ausbildungsplatz hatte. Die Frau habe nicht darlegen können, dass das an fehlenden freien Ausbildungsplätzen gelegen habe. Daher wurde der Bescheid auf Kindergeld zurückgezogen.
Frau aus Pirmasens sollte mehr als 1.000 Euro Kindergeld zurückzahlen
Da die Familienkasse aber schon sechs Monate lang der Frau das Kindergeld ausgezahlt hatte, sollte sie das Geld nun zurückzahlen - rund 1.300 Euro. Dagegen klagte die Frau aus Pirmasens, mit der Begründung: Ihre Tochter habe sich bei der Agentur für Arbeit Kaiserslautern-Pirmasens ausbildungsplatzsuchend gemeldet.
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz fragte nach eigenen Angaben im September bei der Arbeitsagentur nach. Dabei habe das Gericht darum gebeten, die Agentur möge doch zeitnah bestätigen, ob die Tochter tatsächlich ausbildungsplatzsuchend gemeldet war. Eine Antwort gab es nicht. Im Oktober habe das Gericht dann die Leitung der Behörde angeschrieben. Drei Wochen hatte sie Zeit, sich zu melden. Auch hier blieb die Anfrage unbeantwortet.
Finanzgericht Rheinland-Pfalz: Agentur für Arbeit hat Gericht missachtet
Das Finanzgericht machte daraufhin kurzen Prozess und glaubte der Klägerin aus Pirmasens, dass ihre Tochter tatsächlich ausbildungsplatzsuchend gemeldet war. Das Kindergeld muss sie nun nicht mehr zurückzahlen. Dass sich die Arbeitsagentur in Kaiserslautern zweimal nicht zurückgemeldet habe, stelle "eine grobe Missachtung des Gerichts dar". Das dürfe nicht zu Lasten der Frau gehen.