Schöffen oder Laienrichter werden an den Strafkammern der Landgerichte und beim Schöffengericht der Amtsgerichte eingesetzt. Sie urteilen gemeinsam mit den Berufsrichtern und haben auch die gleichen Rechte und Pflichten wie diese. Daher sollten die Personen, die sich bewerben, über verschiedene Eigenschaften verfügen, die für das Amt wichtig sind. Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengefasst.
Wer kann Schöffe werden?
Von der Stadt Kaiserslautern heißt es, das Amt des Schöffen verlange in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife. Auch geistige Beweglichkeit und nicht zuletzt auch körperliche Belastbarkeit werden als wichtige Eigenschaften genannt. Interessenten, die als Jugendschöffen tätig werden möchten, sollten, so die Stadt, in erzieherischen Fragen interessiert und auch erfahren sein.
Darüber hinaus gilt es, auch formale Kriterien zu erfüllen: Wer als Laienrichter tätig werden möchte, muss zwischen 25 und 69 Jahre alt und deutscher Staatsbürger sein. Zudem muss er seinen Hauptwohnsitz in Kaiserslautern haben.
Schöffen müssen einen tadellosen Leumund haben
Allerdings kann nicht jeder, der die oben genannten Punkte erfüllt, tatsächlich Schöffe werden. Es gibt nämlich auch Ausschlusskriterien:
Nicht geeignet für das Schöffenamt ist,
- wer infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt,
- wer wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt ist,
- gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann.
Weitere Ausschlusskriterien
Weiters gilt, dass nicht als Schöffe berufen werden darf, wer die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrscht, gesundheitlich nicht geeignet ist, wer überschuldet oder zahlungsunfähig ist, bzw. wem die Zahlungsunfähigkeit droht und wer gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat oder als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der DDR tätig war.
Welche Grundkenntnisse braucht ein Schöffe?
Genaue Rechtskenntnisse sind nicht nötig, da sie ja zusammen mit einem oder mehreren Berufsrichtern urteilen. Von den Schöffen wird insbesondere erwartet, dass sie über eine ausgeprägte Menschenkenntnis verfügen. Sie müssen genauso Beweise würdigen, Zeugenaussagen oder Gutachten einordnen können, wie die Berufsrichter.
An welchen Gerichten in Kaiserslautern werden Schöffen eingesetzt?
In Kaiserslautern kommen Laienrichter an den Strafkammern des Landgerichts und beim Schöffengericht des Amtsgerichts zum Einsatz.
Wie groß ist der Aufwand für Schöffen?
Im Normalfall werden Schöffen im Jahr an bis zu zwölf Sitzungstagen eingesetzt. Bei großen Fällen an den Landgerichten können Sitzungen mit Unterbrechungen über mehrere Tage oder Wochen gehen, so dass die Schöffen dann auch deutlich öfter als an zwölf Tagen eingesetzt werden.
Schöffen werden von der Arbeit freigestellt
Der Arbeitgeber muss den Schöffen für seine Tätigkeit freistellen. Da die Tätigkeit als Laienrichter ein Ehrenamt ist, bekommen die Schöffen keine Bezahlung. Allerdings haben sie einen Anspruch darauf, dass sie für Nachteile, die ihnen durch die Ausübung des Amtes entstehen, entschädigt werden.
Wie kann man sich bewerben?
Interessenten müssen ihre Bewerbungen bis zum 15. April 2023 an die Stadt richten. Das entsprechende Formular gibt es auf der Internetseite von Kaiserslautern. Die Verwaltung stellt dann eine Vorschlagsliste zusammen, die vom Stadtrat beschlossen wird. Diese liegt dann eine Woche öffentlich zur Einsicht aus, ehe sie an das Amtsgericht weitergeleitet wird. Der Schöffenwahlausschuss wählt dann die erforderliche Anzahl an Schöffen für die kommenden vier Jahre aus. Informationen zum Amt des Laienrichters und der aktuellen Schöffenwahl gibt es hier.