Der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin (FDP) hat es begrüßt, dass der Bund den Strafverfolgungsbehörden in bestimmten Fällen von Kinderpornografie mehr Spielraum geben will. Im Landtag sagte Mertin, er habe sich für die Änderung eingesetzt – denn die aktuelle Rechtslage könne zu "Unwuchten" führen. Bisher muss eine Staatsanwaltschaft den Besitz von kinderpornografischem Material anklagen - auch wenn beispielsweise Lehrer intime Videos von Schülern in guter Absicht an die Eltern weitergeben, um davor zu warnen.
Auf Initiative auch von Rheinland-Pfalz Bundesrat stimmt Änderung der Strafverfolgung bei Besitz von Kinderpornografie zu
Nach der Debatte im Landtag zur Rechtslage bei Kinderpornografie hat der Bundesrat am Freitag einer Änderung zugestimmt. Anlass war unter anderem der Fall einer Lehrerin aus Montabaur.