Aus Protest gegen die geplanten Änderungen im Landesjagdgesetz hat der Landesjagdverband Rheinland-Pfalz seine Mitglieder zum Warnstreik aufgerufen. Die Beseitigung von Kadavern nach einem Wildunfall sollen künftig andere übernehmen.

Protest gegen geplantes Landesjagdgesetz

Jäger im "Warnstreik": Bei Wildunfall keine Kadaver-Beseitigung mehr

Stand

Der Landesjagdverband Rheinland-Pfalz hat seine Mitglieder aus Protest gegen das geplante neue Jagdgesetz zu einem sogenannten Warnstreik aufgerufen. Bei einem Wildunfall sollen sich andere um die Kadaver kümmern.

Die Jägerinnen und Jäger in Rheinland-Pfalz werden weiterhin bei Unfällen verletzte Wildtiere erlegen, wenn das notwendig sei. Das gebiete der Tierschutz. Die Beseitigung der Kadaver sollen sie im Rahmen des so genannten Warnstreiks bis Ende August nicht mehr übernehmen.

Gemeinde oder Polizei müsste nach Wildunfall aktiv werden

Der Verband weist darauf hin, dass tote Wildtiere der zuständigen Gemeindeverwaltung oder der Forst- und Polizeidienststelle gemeldet werden müssten. Es wäre dann deren Aufgabe, für den Abtransport zu sorgen. Wie der Landesjagdverband mitteilt, gibt es keine gesetzliche Verpflichtung für die Jäger, die Kadaver nach einem Wildunfall zu beseitigen. Dennoch übernehmen in der Praxis viele der rund 20.000 Jägerinnen und Jäger in Rheinland-Pfalz diese Aufgabe.

Aus Protest gegen die geplanten Änderungen im Landesjagdgesetz hat der Landesjagdverband Rheinland-Pfalz seine Mitglieder zum Warnstreik aufgerufen. Die Beseitigung von Kadavern nach einem Wildunfall sollen künftig andere übernehmen.
Ein Jäger transportiert nach einem Wildunfall ein totes Wildtier ab. Das sollen die Mitglieder des Jagdverbands vorerst nicht mehr machen.

Warnstreik aus Protest gegen neues Landesjagdgesetz

Hintergrund des "Warnstreiks" ist die angekündigte Neuregelung des Landesjagdgesetzes. Die Landesregierung hatte diese Woche angekündigt, dass es im Rahmen der Änderungen weniger Bürokratie, mehr Tierschutz und mehr Freiheiten für Landwirte und Waldbesitzer geben soll. Außerdem würde sich das Jagdmanagement stärker am Klimawandel ausrichten und einige Jagdpraktiken aus Gründen des Tierschutzes verboten werden.

"In einer Mietwohnung sitzt auch nicht der Vermieter mit am Küchentisch."

Der Präsident des Landesjagdverbands Dieter Mahr sagte, die Neufassung des Jagdgesetzes sei ein Schlag ins Gesicht der gesamten Jägerschaft. Untragbar sei beispielsweise, dass künftig neben dem Jagdpächter auch die Grundstückseigentümer in einem Revier jagen dürfen. "In einer Mietwohnung sitzt auch nicht der Vermieter mit am Küchentisch", so Mahr. Insgesamt werde die Jägerschaft nur noch als Erfüllungsgehilfe zur Erreichung politischer und ökonomischer Ziele betrachtet.

Landesumweltministerium: Über strittige Punkte sprechen

Die zuständige Mainzer Umweltministerin Katrin Eder (Grüne) bot dem Jagdverband an, über die strittigen Punkte zu sprechen. "Wir müssen alles tun, damit unsere rheinland-pfälzischen Wälder erhalten bleiben, die stark unter dem Klimawandel und dem damit verbundenen Trockenstress leiden", erklärte sie am Mittwoch. Dazu gehöre auch, junge Bäume vor Wildverbiss zu schützen. Bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs am Dienstag hatte das Land davon gesprochen, Rheinland-Pfalz werde das wohl modernste Jagdrecht aller Bundesländer erhalten.

Zugleich wies Eder die Kritik des Landesjagdverbands zurück. Das Reviersystem werde nicht geschwächt, sondern gestärkt, heißt es in einer Mitteilung. Dadurch, dass Grundeigentümer in die Jagd einbezogen würden, könne man zum Beispiel junge Bäume effektiver schützen.

Umweltstaatssekretär Erwin Manz (Grüne) zeigte sich im Gespräch mit dem SWR zudem verwundert über die "Schärfe" des Protests. Man stehe mit dem Klimawandel vor einer großen gemeinsamen Aufgabe.

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Gesetz soll erst 2025 in Kraft treten

Die Landtagsfraktionen von CDU und Freien Wählern kritisierten die Pläne. Die Landesregierung hatte den Entwurf für das neue Jagdgesetz am Dienstag gebilligt. Es stehen nun die Anhörungen der Verbände an. In Kraft treten sollen die neuen Regeln erst übernächstes Jahr. Davor muss auch der Landtag den Gesetzesentwurf noch verabschieden.

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