Andere Länder wollen Regelung kippen

Corona-Isolationspflicht in RLP bleibt - Auswirkungen auf Pendler

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Wer Corona-positiv getestet wurde, musste bisher in Quarantäne. Diese Isolationspflicht hat Baden-Württemberg nun gekippt, Hessen will nachziehen. Rheinland-Pfalz bleibt vorerst dabei. Was bedeutet das für Berufspendler?

Jemand, der positiv auf das Coronavirus getestet wurde, aber keinerlei Symptome hat, der darf seit heute in einigen Bundesländern wieder arbeiten. Die rheinland-pfälzische Regierung prüfe gerade noch, wie sie weiter mit der Isolationspflicht umgehen werde, sagte Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) im SWR-Interview.  

Isolationspflicht in RLP kann noch aufgehoben werden

"Unsere Absonderungsverordnung läuft noch bis Monatsende und wir werden natürlich rechtzeitig die Frage beantworten, wie es dann weiter geht." Da das Infektionsgeschehen derzeit beherrschbar scheine, sei es konsequent, ein Ende der Isolationspflicht ins Auge zu fassen.

Allerdings wolle man sich mehr Bedenkzeit geben als das Nachbarbundesland Baden-Württemberg und die Lage genau beobachten. "In einer solchen Frage und gerade in der Unsicherheit der Pandemie geht Gründlichkeit vor Schnelligkeit."

Auswirkungen auf Pendler

Interessant wird es für Pendler, die in Rheinland-Pfalz wohnen und in Hessen oder Baden-Württemberg arbeiten. Was gilt für sie? Gernot Ludwig, landespolitischer Korrespondent des SWR: "Jemand, der Corona-positiv ist, in Rheinland-Pfalz lebt und in einem der Nachbarländer arbeitet und keine Symptome hat, der muss laut Gesundheitsministerium weiterhin mindestens fünf Tage zu Hause in Quarantäne bleiben."

Auch wer in einem der Nachbarländer ohne Isolationspflicht lebt, aber hier arbeitet, dürfe in Rheinland-Pfalz mit einem positiven Test für mindestens fünf Tage nicht arbeiten. Er könne erst dann wieder zur Arbeit, wenn er Corona-negativ ist. Davon sei laut Ludwig aber eine Ausnahme möglich, sagt das Ministerium. Zum Beispiel, wenn der Corona-positive Mitarbeiter ohne Symptome in der Regel keinen Kontakt zu anderen Kollegen hat. Hier gebe es die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber mit ihm individuell eine sogenannte Arbeitsquarantäne vereinbart.

RLP hält an Maskenpflicht im ÖPNV fest

Auch an der Maskenpflicht in Bussen und Bahnen will die Landesregierung - anders als in Schleswig-Holstein - in diesem Winter aus Infektionsschutzgründen festhalten. "Wir haben eine Grundsatzentscheidung des Bundesgesetzgebers, die sagt, es gibt eine Maskenpflicht im Fernverkehr, und wir halten es auch für vernünftig, dass das für den ÖPNV gilt", sagte Hoch. "Dort kommen sehr viele Menschen dicht gedrängt zusammen, und viele Menschen sind auch auf den ÖPNV im Berufsverkehr angewiesen." Dies sei anders als etwa der Besuch eines Fitnessstudios oder der Gastronomie.

Hoch: Pandemie ist nicht vorbei

Hoch rechnet spätestens Anfang Dezember mit einem erneuten Anstieg der Corona-Infektionen. "Die Pandemie ist nicht vorbei", sagte er im Gesundheitsausschuss des Landtags in Mainz. Der prognostizierte Anstieg zeige sich auch im Abwasser-Monitoring. "Wir können mit der Omikron-Variante im Moment sehr gut umgehen, weil wir einen angepassten Impfstoff haben." Dies könne sich aber auch wieder ändern. Die Herbstwelle habe sich jedenfalls "ohne weitere Maßnahmen selber zum Erliegen gebracht", sagte Hoch. Und: "Die Menschen haben mit der Herbstwelle auch eine höhere Impfbereitschaft gezeigt."

Wieder mehr Impfungen im Oktober

So seien im Oktober in den verbliebenen 22 Impfzentren im Land mehr als 22.000 Menschen geimpft worden. Im September waren es rund 11.200 und im August noch deutlich weniger. Die Kosten für alle staatlichen Impfangebote seit Beginn der Pandemie - also etwa auch Impfbusse und andere Angebote - bezifferte Hoch auf rund 218 Millionen Euro (Stand 28. Oktober). Davon habe der Bund rund 107 Millionen Euro und das Land etwa 111 Millionen Euro übernommen.

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