Danach sind im vergangenen Jahr 96 Angeklagte wegen illegaler Autorennen verurteilt worden, ein Drittel mehr als 2021. Gegenüber 2019 sind es sogar sechs Mal so viel Verurteilungen, wie Justizminister Herbert Mertin (FDP) bei der Vorlage der Statistik aller rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren bekanntgab.
Täter sind überwiegend Männer unter 30
Bei den Tätern handelt es sich fast ausschließlich um Männer. Die meisten sind den Angaben zufolge unter 30 Jahre alt. Häufig würden bei den illegalen Autorennen Leihwagen benutzt. Das Gesetz sieht Gefängnisstrafen von bis zu fünf Jahren vor.
Auch in diesem Jahr hat es bereits zahlreiche Fälle mutmaßlicher illegaler Autorennen im Land gegeben. Erst am vergangenen Wochenende war in Mayen ein Fußgänger getötet worden. Die Polizei ermittelt gegen einen Beschuldigten wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung und verbotenen Autorennens.
Wann spricht man von einem illegalen Autorennen?
Ein illegales Rennen liegt beispielsweise dann vor, wenn Fahrzeuge auf einer längeren Strecke gegeneinander fahren oder im Falle eines Beschleunigungsrennens von Ampel zu Ampel. Aber auch ein Rennen allein gegen die Uhr oder eine Fluchtfahrt vor der Polizei kann ein illegales Autorennen und damit strafbar sein.
Psychologe: Jugendliche Raser blenden Strafen aus
Der Trierer Verkehrspsychologe Richard Tank sagte im Gespräch mit dem SWR, vor allem junge Menschen seien anfällig dafür, an illegalen Autorennen teilzunehmen. Sie suchten den Vergleich mit anderen ihres Alters. Ein Auto eigne sich dazu, sich erwachsen und stark zu fühlen. Hinzu kämen oft berufliche oder private Probleme. Die jugendlichen Raser blendeten mögliche Strafen komplett aus. Höhere Strafen für Raser halte er daher nicht für ein geeignetes Mittel zur Bekämpfung der illegalen Rennen, sagte Tank. Es gehe hier um Fragen der Erziehung.
Ku'damm-Raser in Berlin einer der bekanntesten Fälle
Einer der bekanntesten Fälle bundesweit ist der Fall der Ku'damm-Raser. Im Februar 2016 lieferten sich zwei junge Männer ein Rennen durch Berlin. Mit etwa 160 Kilometern pro Stunde rasten beide über eine Kreuzung, deren Ampel Rot zeigte. Es kam zu einem Unfall zwischen einem der beiden Raser und einem unbeteiligten Fahrzeug, das bei Grün in die Kreuzung eingefahren war. Dessen Fahrer verstarb am Unfallort.
Es erging ein inzwischen rechtskräftiges Urteil wegen Mordes in Tateinheit mit vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässiger Körperverletzung. Der Täter wurde zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.