Unsere Freiheit. Unsere Rechte.

75 Jahre Grundgesetz und Recht auf Leben: „In Deutschland werden wir Menschen geschützt“

Stand
Autor/in
Annika Gillissen
Bild von Annika Gillissen

Artikel 2 des Grundgesetzes beschreibt das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit - ein Menschenrecht, das Ammar Alsaied erst in Deutschland zuteilwurde. Wir haben zum 75. Geburtstag des Grundgesetzes am 23. Mai 2024 mit ihm über Artikel 2 gesprochen.

Das ist ... 

Ammar Alsaied aus Frankenthal. Geboren und aufgewachsen ist der 30-Jährige in Syrien. Mit 17 Jahren hat er entschieden: "Ich sehe keine Zukunft für dieses Land. Ich muss hier weggehen." Der Krieg in Syrien stand damals noch am Anfang. Er ging zuerst nach Ägypten, dann nach Libyen. Er sagt, ihm sei schnell klar gewesen: "Ich muss mir ein Land suchen, das seine Bürgerinnen und Bürger mehr schützt."

Sicherheit und Freiheit als Grundrechte 

Was Ammar in Syrien, Ägypten und Libyen vermisst hat, hat er in Deutschland gefunden. Das Grundgesetz bietet ihm vor allem Sicherheit und Freiheit. Auf das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit will er nicht mehr verzichten - er sei froh, dass es dieses Grundrecht in Deutschland gibt.

In Syrien hätte er mit 18 Jahren ins Militär eintreten müssen. Deswegen schätzt er neben Artikel 2 auch Artikel 4, Absatz 3 besonders. Hier wird geregelt, dass niemand zum Kriegsdienst an der Waffe gezwungen werden darf.  

Der Blick von außen auf Deutschland war immer: Hier sind die Menschen frei und werden geschützt.

Ammar berichtet, dass er sich auch viel mit anderen Geflüchteten unterhalten hat und Deutschland immer den Ruf hatte: "Hier sind die Menschen frei und werden geschützt. Außerdem ist in Deutschland alles gut organisiert." Als er in der Flüchtlingsunterkunft in Trier ankam, machte er jedoch erst mal eine enttäuschende Erfahrung. Eine Woche lang schlief Ammar auf dem Parkplatz der Unterkunft, bis ihn andere Syrer in ihr Zimmer holten. Die Vorstellung, die er von Deutschland hatte, hatte sich zuerst nicht bestätigt.

Ich hatte Angst, dass die Pläne, die ich mir auf der Flucht gemacht hatte, zerschlagen werden. Dass ich mir hier doch kein neues Leben aufbauen kann.

In der Situation damals war er enttäuscht. Rückblickend kann er verstehen, wieso die Lage in der Flüchtlingsunterkunft nicht einfach war. Denn 2015 kamen viele Menschen gleichzeitig nach Deutschland und es war sehr voll in den Unterkünften.

Insgesamt hat er mit der Integration aber sehr gute Erfahrungen gemacht – nicht zuletzt auch, weil es das Grundgesetz gibt.  

Mehr zum Grundgesetz

75 Jahre Grundgesetz Ohne Meinungsfreiheit keine Demokratie

Der 23. Mai ist der Geburtstag des Deutschen Grundgesetzes. Seit nun 75 Jahren gibt es diese Grundrechte für alle Bürgerinnen und Bürger - eines davon ist die Meinungsfreiheit.

Guten Morgen RLP SWR1 Rheinland-Pfalz

Deutschland

Rechtsexperte Frank Bräutigam | 13.5.2024 Ist das Grundgesetz noch zeitgemäß?

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland wird 75 Jahre alt. Frank Bräutigam hat mit Sandra Maischberger eine ARD-Dokumentation "Wie gut ist unser Grundgesetz?" gedreht.

Leute SWR1 Baden-Württemberg

Worms

Unsere Freiheit. Unsere Rechte. 75 Jahre Grundgesetz und Meinungsfreiheit: „Meinungsfreiheit ist auch für Jugendliche“

Im Artikel 5 im Grundgesetz ist die Meinungsfreiheit festgeschrieben - für Gloria Okonkwo aus Worms ein unerlässlicher Teil unserer Demokratie und nicht nur für Erwachsene da.

Unsere Freiheit. Unsere Rechte. 75 Jahre Grundgesetz und Pressefreiheit: „Ich konnte zum ersten Mal frei berichten“

Die Pressefreiheit ist im Grundgesetz in Artikel 5 festgelegt. Dieses Recht ist für Luna Watfa eine echte Errungenschaft. Sie wurde in Syrien wegen ihrer Berichte verhaftet.

Unsere Freiheit. Unsere Rechte. 75 Jahre Grundgesetz und Glaubensfreiheit: „Wir können frei nach unseren Überzeugungen leben“

Im Artikel 4 im Grundgesetz steht, dass Glauben und Gewissen frei sind. Das ist für Christine Schardt die Basis für ihre Arbeit als Hochschulseelsorgerin.

Unsere Freiheit. Unsere Rechte. 75 Jahre Grundgesetz und Recht auf Gleichbehandlung: „Ich wünsche mir, dass die Menschen weniger Vorurteile haben“

Im Artikel 3 im Grundgesetz steht das Recht auf Gleichbehandlung. Das beschäftigt Robin Bowman aus Mainz jeden Tag: Er ist querschnittsgelähmt.