Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut. Und dementsprechend steht sie auch weit vorne im deutschen Grundgesetz. Genauer gesagt in Artikel 5. Dort heißt es
Und das ist wichtig, damit die Menschen in Deutschland am demokratischen Prozess teilnehmen. Denn nur wenn Kritik ohne Furcht vor Repressalien geäußert werden kann, ist eine lebhafte Demokratie möglich. Und dabei darf die Form der Meinungsäußerung auch bewusst ungemütlich sein.
Demo statt Schule: Fridays for Future als Beispiel für Meinungsfreiheit
Ein Beispiel dafür sind die Demonstrationen der Fridays for future Bewegung besonders im Jahr 2019. Damals gingen deutschlandweit tausende Schüler statt in den Unterricht auf die Straße, um für eine bessere Klimapolitik zu demonstrieren und setzten sich damit über die Schulpflicht hinweg. Das hätten ihnen gerne einige Lehrer und Politiker verboten. Am Ende hatten die aber mehrheitlich das Nachsehen. Die Bewegung gibt es bis heute.
Wie frei ist die Presse?
Auch eine freie Presse ist ein wichtiges Element der Meinungsfreiheit. Weltweit nimmt die allerdings ab. Laut der Pressefreiheits-Rangliste von Reporter ohne Grenzen befanden sich im vergangenen Jahr 36 Länder in der schlechtesten Wertungskategorie – so viele wie seit mehr als zehn Jahren nicht. Deutschland landet auf Platz 10 und verbessert sich damit um 11 Plätze im Vergleich zum Vorjahr. Damit steht Deutschland vor Frankreich (21), Großbritannien (23) und den USA (55). Auf Platz 1 steht Norwegen.
Meinungsfreiheit hat auch Grenzen
Doch auch wenn jede Meinung gesagt werden darf, gibt es Grenzen. Und zwar da, wo Grundrechte von anderen verletzt werden. Der Aufruf zum Hass, das Verbrennen von Flaggen und das Androhen von Gewalt sind verboten. Reine Beleidigungen auch.
Diese Grenzen hat der TV-Moderator Jan Böhmermann 2016 ausgereizt. Er hatte ein Schmähgedicht verfasst, dass dem türkischen Präsidenten Erdoğan zeigen sollte, was in Deutschland ein verbotener Text sei. Das Gedicht war eine Reaktion darauf, dass Erdoğan sich über ein anderes deutsches Satire-Lied beschwert hatte. Erdoğan wollte Böhmermann daraufhin in Deutschland nach dem veralteten Paragraphen der Präsidentenbeleidigung verklagen.
Er verlor und der entsprechende Passus wurde aus dem Strafgesetzbuch gestrichen. In einem anderen Verfahren entschied ein Gericht aber, dass 18 von 24 Zeilen des Gedichtes nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt seien und daher von Böhmermann nicht wiederholt werden dürften.
44 Prozent der Deutschen haben das Gefühl nicht ganz frei reden zu können
Doch für die Meinungsfreiheit ist es auch wichtig, dass sie angstfrei gelebt werden kann. Eine Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach und Media Tenor aus dem Dezember 2023 ergab jedoch, dass zuletzt 44 Prozent der deutschen Bevölkerung das Gefühl hatten, in ihrem Umfeld nicht ganz frei reden zu können aus Angst vor Repressalien, wenn die eigene Meinung gegen eine angeblich vorherrschende political correctness verstöße. Es ist der schlechteste Wert seit Beginn der Befragungen im Jahr 1953.
Andererseits zeigt sich derzeit ein starkes Interesse auf der Straße seine Meinung kundzutun. Seitdem Anfang 2024 Pläne von rechtsradikalen Politikern und Unternehmern bekannt wurden, bei denen es um die massenhafte Abschiebung auch deutscher Staatsbürger ging, gibt es bundesweit Demonstrationen gegen Rechtsextremismus. Und die sind nach einer Analyse des Berliner Instituts für Bewegungs- und Protestforschung bereits jetzt „die größte Protestwelle in der Geschichte der Bundesrepublik“.