Das Landgericht Kaiserslautern hat im Polizistenmord-Prozess den Hauptangeklagten Andreas S. wegen zweifachen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Zudem stellte es die besondere Schwere der Schuld fest. Das bedeutet, der Täter darf nicht nach 15 Jahren aus der Haft entlassen werden. Der Mitangeklagte Florian V. wurde wegen Beihilfe zur Wilderei schuldig gesprochen, eine Strafe wurde allerdings nicht verhängt. Denn er habe als Kronzeuge maßgeblich zur Aufklärung des Falls beigetragen habe, so das Gericht. Frank Bräutigam, Leiter der SWR-Rechtsredaktion, ordnet den Urteilsspruch juristisch ein.
Prozess am Landgericht Kaiserslautern Angeklagter wegen Mordes an Polizisten zu lebenslanger Haft verurteilt
Das Landgericht Kaiserslautern hat im Polizistenmord-Prozess den Hauptangeklagten Andreas S. wegen zweifachen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Außerdem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest.