Zur Rechtslage

Warum ist Containern strafbar?

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Autor/in
Jenny Henke
Karolin Arnold

Über "Containern" wird momentan viel gesprochen und darüber, dass es entkriminalisiert werden soll. Warum das Retten von Lebensmitteln aus Mülltonnen in Deutschland aktuell strafbar ist und welche rechtlichen Änderungen diskutiert werden, beantwortet die Rechtsredaktion des SWR.

Lebensmittel in einer gelben Mülltonne
Warum ist das Retten von Lebensmitteln aus Mülltonen strafbar?

Warum ist Containern aktuell strafbar?

Wer zurzeit Lebensmittel aus fremden Mülltonnen mitnimmt, kann wegen Diebstahls bestraft werden. Die meisten Juristen und Gerichte sind der Ansicht, dass der jeweilige Supermarktinhaber noch Eigentum an den weggeworfenen Lebensmitteln in seinem Müllcontainer hat. Der Supermarktbesitzer gibt sein Eigentum an den alten Lebensmitteln nur auf, wenn ihm das Schicksal der Sachen völlig gleichgültig ist und er das auch zum Ausdruck bringt. Das wird in den meisten Konstellationen nicht der Fall sein. Folglich nimmt die containernde Person das Eigentum des Supermarktbetreibers weg und begeht damit einen Diebstahl.

Außerdem können die Personen sich einer Sachbeschädigung schuldig machen, wenn sie zum Beispiel den Abfallbehälter aufbrechen oder kaputt machen. Wenn beim Containern Zäune oder Mauern eines Grundstücks überwunden werden, kommt zudem eine Bestrafung wegen Hausfriedensbruchs in Betracht.

Mit welchem Strafen muss man rechnen, wenn man beim Containern erwischt wird?

Darauf gibt es keine eindeutige Antwort, da es immer auf den Einzelfall ankommt und dies mit eventuellen Vorstrafen der Person zusammenhängt. Wenn nur ein Diebstahl begangen wird und keine erschwerenden Umstände hinzukommen, fängt das Strafmaß bei einer Geldstrafe an und geht hoch bis zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren.

Bei Ersttätern und Ersttäterinnen wird die Strafe in der Regel sehr niedrig ausfallen. Wahrscheinlich sind in diesen Fällen Geldstrafen. Es kann aber auch sein, das solche Verfahren eingestellt werden. Sollten beim Containern noch zusätzlich Gegenstände zerstört werden oder es wird in ein Gebäude eingebrochen, kann die Strafe aber schnell ein höheres Maß erreichen.

Was würde sich ändern, wenn man die Vorschläge der beiden zuständigen Bundesminister umsetzen würde?

Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) haben vorgeschlagen, die Richtlinien für das Straf-und Bußgeldverfahren zu ändern. Demnach soll das Containern nur noch strafrechtlich verfolgt werden, wenn während der Entnahme der Lebensmittel aus dem Müllcontainer eine Sachbeschädigung oder ein Hausfriedensbruch begangen wird. Handelt es sich nur um reinen Diebstahl, dann soll das Verfahren in Zukunft von den Gerichten ohne Strafe eingestellt werden oder gar nicht erst verfolgt werden.

Außerdem wird in ihrem Vorschlag klargestellt, dass bei einem Hausfriedensbruch, der im Zusammenhang mit dem Containern steht, nicht immer eine Strafverfolgung stattfindet. Eine Strafverfolgung findet nur statt, wenn zum Beispiel eine hohe Mauer überwunden werden muss oder dabei etwas zerstört wird. Bei einer niedrigen Mauer etwa, über die jeder drübersteigen kann, sollte die Tat ebenfalls nicht verfolgt werden.

Welche Rolle spielen die Bundesländer dabei?

Die Bundesländer kommen bei dem Vorschlag der Minister mit ins Spiel, weil diese Änderung nicht im Strafgesetzbuch niedergeschrieben werden soll. Es soll nur eine Änderung in einer Verwaltungsvorschrift vorgenommen werden. Diese Verwaltungsvorschrift müssen die jeweiligen Staatsanwaltschaften und Gerichte dann bei der Bearbeitung der Fälle beachten.

Diese Verwaltungsvorschriften werden jedoch nicht vom Bundestag gemacht, sondern von den Justizministerinnen und Justizministern der jeweiligen Bundesländer. Die Bundesländer müssen also ihren Staatsanwaltschaften und Gerichten vorgeben, wie sie mit dem „Containern“ umgehen sollen.

Der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin (FDP) kritisiert den Vorschlag von Özdemir und Buschmann als unzureichend.

Ab wann dürfen Lebensmittel nicht mehr verkauft oder gespendet werden, sondern müssen weggeworfen werden? 

Bei dieser Frage muss man differenzieren zwischen dem Mindesthaltbarkeitsdatum und dem Verbrauchsdatum.

Lebensmittel, bei denen das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten wurde, dürfen generell noch verkauft werden. Der Supermarktbetreiber muss die abgelaufenen Lebensmittel allerdings vor dem Verkauf kontrollieren. Er ist auch nicht gesetzlich verpflichtet, den Preis zu reduzieren. Allerdings muss er den Kunden darauf hinweisen, dass das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten wurde. Demzufolge darf er Lebensmittel, bei denen das Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen ist, auch noch spenden.

Wenn aber das Verbrauchsdatum von leicht verderblichen Lebensmitteln überschritten wurde, dürfen diese gar nicht mehr verkauft werden. Bei solchen Lebensmitteln besteht eine konkrete Gefahr für die Gesundheit der Menschen, die das Produkt verzehren.

Rheinland-Pfalz

Kampf gegen Lebensmittelverschwendung Mindesthaltbarkeitsdatum: RLP-Ministerin Eder für Reform

Im Kampf gegen Lebensmittelverschwendung ist die Forderung laut geworden, auf das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) zu verzichten. Ganz so weit will die rheinland-pfälzische Umweltministerin Eder (Grüne) indes nicht gehen.

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