Die rheinland-pfälzische Polizei stehe mit ihren rund 14.000 Mitarbeitenden fest auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, betonte das Innenministerium. Fehlverhalten der Bediensteten werde konsequent geahndet. Was die genauen Anlässe für die insgesamt sechs Ermittlungs- und Disziplinarverfahren sind, teilte das Innenministerium in Rheinland-Pfalz nicht mit. Es bestätigte nur, dass es bei den sechs Polizisten den Verdacht auf eine rechtsextremistische Gesinnung oder Verschwörungsideologien gebe, weshalb nun die Ermittlungen aufgenommen wurden.
Keine Toleranz gegenüber solcher Tendenzen bei Polizei RLP
Im Ministerium gebe es dazu eine sogenannte Null-Toleranz-Haltung. Alle Sachverhalte würden daher sorgfältig geprüft und beim Verdacht einer Straftat der zuständigen Staatsanwaltschaft vorgelegt. Die disziplinar- und beamtenrechtlichen Möglichkeiten würden ausgeschöpft. Insgesamt 26 Verfahren gab es deswegen seit 2020, wobei vier Polizisten aus dem Dienst entfernt worden seien.
Rechtsextremismus bei Polizei: Deutschlandweit über 400 Verfahren
Deutschlandweit ist die Zahl der Verfahren gegen Polizisten wegen Rechtsextremismus oder Verschwörungstheorien deutlich höher. Laut einer Abfrage von "stern" und "RTL" bei den Innenministerien der Länder laufen über 400 Verfahren - wobei Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen und Thüringen keine aktuellen Zahlen liefern konnten. Deshalb dürfte die tatsächliche Zahl deutlich höher liegen.
Der Polizeibeauftragte des Bundestages Uli Grötsch (SPD) sieht in den Zahlen ein enormes Bedrohungspotenzial: "Wir leben in Zeiten, in denen von Rechtsextremen gezielt versucht wird, die Polizeien zu destabilisieren. Die Gefahr ist so groß wie noch nie. Für das ganze Land. Und deshalb auch für die Polizeien."
"Hohe Sensibilität gegenüber extremistischen Umtrieben"
Für die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sagte der Bundesvorsitzende Jochen Kopelke: "Die Ermittlungen zeigen klar und deutlich, dass in den Reihen der Polizei eine hohe Sensibilität gegenüber extremistischen Umtrieben von Beschäftigten besteht." Beamtinnen und Beamte, die nachgewiesenermaßen rechtsextremistische Haltungen verträten oder Verschwörungserzählungen verbreiteten, hätten in der Polizei nichts zu suchen.
Das Disziplinarrecht müsse daher konsequent angewendet werden. Wichtig sei jedoch ebenso, "dass bei falschen Verdächtigungen die volle Rehabilitation der fälschlich Beschuldigten wieder hergestellt wird", sagte Kopelke weiter. Angesichts von rund 330.000 Polizeibeschäftigten von Bund und Ländern sei die Zahl jener, gegen die ermittelt werde, sehr gering.