Zum Ende der Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung am 31. Januar liegen für drei Viertel der 2,5 Millionen Häuser, Wohnungen und Grundstücke in Rheinland-Pfalz die notwendigen Angaben vor. Für etwa ein Viertel der Liegenschaften wurden bereits Feststellungsbescheide verschickt - und dagegen gingen laut Finanzministerium rund bislang 16.700 Einsprüche ein.