Mit einem Bundesgesetz müsse schnell Klarheit darüber geschaffen werden, wie das Geld bei den Betroffenen in den Katastrophen-Gebieten verlässlich ankomme, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD). Jeder Tag zähle. Dreyer schlägt vor, nach erfolgter Schätzung der Schäden solle die Ministerpräsidenten-Konferenz am 10. August einen Beschluss fassen. Anschließend könnten Bundestag und Bundesrat ein Aufbauhilfegesetz zügig beraten und beschließen.
"Es ist wichtig, dass die Hilfen schnell und zuverlässig ankommen. Wir dürfen die Menschen in den betroffenen Regionen nicht im Stich lassen", sagte die Ministerpräsidentin.
Dreyer: Nationale Kraftanstrengung nötig
Nach ersten Schätzungen gingen die Schäden in die Milliarden und lägen höher als beim Oder-Hochwasser, sagte Dreyer. Sie begrüße daher eine Beteiligung aller Länder an dem Wiederaufbaufonds. Eine nationale Katastrophe erfordere eine nationale Kraftanstrengung. Auch beim Oder-Hochwasser 2013 sei auf die Solidarität der Länderfamilie Verlass gewesen.
Scholz: Insolvenzantragspflicht aussetzen
Der Bund will nach der Flutkatastrophe vor allem im Westen Deutschlands die Insolvenzantragspflicht für Firmen aussetzen. Das kündigte Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) am Dienstag in Schleiden in der Eifel/Nordrhein-Westfalen an. Einen entsprechenden Beschluss wolle das Kabinett am Mittwoch fassen. In der Corona-Krise war die Insolvenzantragspflicht ebenfalls ausgesetzt worden, um damit Firmen zu helfen.
Vizekanzler rechnet mit sechs Milliarden Euro Kosten
Der Vizekanzler machte erneut deutlich, dass der Wiederaufbau mehr als sechs Milliarden Euro kosten werde. In etwa diese Summe sei bisher für die Wiederaufbauarbeiten nach der letzten großen Hochwasserkatastrophe im Jahre 2013 ausgegeben worden.