Ältestenrat gibt grünes Licht

Weg frei für parlamentarische Gruppe der Freien Wähler in RLP

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Gernot Ludwig
Gernot Ludwig ist Autor bei SWR Aktuell Rheinland-Pfalz und landespolitischer Korrespondent
Astrid Wahl
Christian Papadopoulos

Der Ältestenrat des rheinland-pfälzischen Landtags hat sich dafür ausgesprochen, dass Abgeordnete der aufgelösten Fraktion der Freien Wähler im Landtag eine parlamentarische Gruppe bilden.

Die Entscheidung sei einstimmig gefallen, teilte Landtagspräsident Hendrik Hering (SPD) mit. Die endgültige Entscheidung liegt nun beim Landtag, der sich am 13. November mit der Sache befassen wird. Folgt eine einfache Mehrheit im Plenum der Empfehlung des Ältestenrates, steht dem Entstehen der ersten Gruppe in dem Landesparlament nichts mehr im Wege.

Weniger Rechte als Fraktionen, aber mehr als fraktionslose Abgeordnete

Es wäre das erste Mal, dass es eine Gruppe im rheinland-pfälzischen Landtag geben würde. Im Vergleich zu Fraktionslosen bekomme sie erweiterte parlamentarische Rechte, jedoch weniger als Fraktionen im Landtag, sagte Hering.

So kann die Gruppe laut Landtagspräsident Hering beispielsweise in vier Fachausschüssen vertreten sein, jedoch ohne Stimmrecht und sie hat weniger Redezeit bei Landtagssitzungen. Die Gruppe erhalte auch nur 40 Prozent der Mittel, die den Fraktionen zur Verfügung stehen, um beispielsweise Mitarbeiter zu bezahlen. Im Fall der Freien Wähler wären dies monatlich rund 42.000 Euro.

Verbliebene Freie Wähler stellten Antrag, Gruppe im Landtag zu werden

Die Freien Wähler hatten vor rund einem Monat ihren Fraktionsstatus verloren, nachdem zwei Mitglieder ausgetreten waren. Die vier verbliebenen Mitglieder haben daraufhin beim Landtag die Anerkennung als parlamentarische Gruppe beantragt.

Der Ältestenrat musste daraufhin entscheiden, ob die Freien Wähler diesen Status bekommen und wenn ja, wie viel Geld sie künftig erhalten und wie viele Mitarbeiter sie beschäftigen können.

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Als Fraktion hatten die Freien Wähler nach eigenen Angaben bislang rund 90.000 Euro pro Monat für die parlamentarische Arbeit bekommen. Damit konnten sie unter anderem elf Mitarbeiter beschäftigen.

Anfang des Jahres gab es bereits ähnlichen Fall bei der AfD

Anfang des Jahres gab es schon einmal einen solchen Antrag. Drei Abgeordnete, die die AfD-Fraktion verlassen hatten, wollten als parlamentarische Gruppe anerkannt werden. Der Antrag wurde im Februar dieses Jahres vom Ältestenrat einstimmig abgelehnt. In der Folge stimmte auch der Landtag gegen den Antrag.

Der Ältestenrat begründete seine Ablehnung damals unter anderem damit, dass die politische Homogenität - die Gleichartigkeit - fehle, weil einer der drei Abgeordneten aus der AfD ausgeschieden war. Im neuerlichen Fall der Freien Wähler gehören alle vier Antragsteller weiterhin der Partei Freie Wähler an.

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