Ab Mai können Menschen mit Öl- oder Holzheizung in RLP Heizkostenhilfe rückwirkend für 2022 beantragen.

Rückwirkend für 2022

Hilfe für Heizkosten in RLP kann ab Mai beantragt werden

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Nach dem langen Winter flattern allmählich die Rechnungen fürs Heizen ins Haus. Ab 8. Mai können private Haushalte in RLP, die mit Öl oder Holz heizen, Härtefallhilfen beantragen.

Alle Menschen in Deutschland waren diesen Winter aufgerufen, beim Heizen zu sparen. Trotzdem können dem einen oder anderen die Kosten über den Kopf wachsen. Für solche Fälle gibt es die Härtefallregelung. In Anlehnung an den Mechanismus der Strom- und Gaspreisbremse sollen bestimmte Haushalte so finanzielle Unterstützung erhalten, teilte Sozialminister Alexander Schweitzer (SPD) am Dienstag in Mainz mit.

Wer gilt als Härtefall?

Voraussetzung für den Antrag ist, dass Haushalte durch die Energiekrise deutliche Mehrausgaben hatten. Konkret: Haushalte, die 2022 doppelt so hohe Preise zahlen mussten wie 2021, können einen Antrag stellen. Es geht also nicht um die Gesamtkosten beim Heizen, bei dem ja auch der Verbrauch eine Rolle spielt, sondern um den Preis.

Welche Energieträger werden bezuschusst?

Betroffen sind bei dem Verfahren Haushalte mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern wie Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle sowie Koks.

Wo kann ich die Heizkostenhilfe in RLP beantragen?

Die Heizkostenhilfe kann über ein Online-Portal beantragt werden, das in den einzelnen Bundesländern stufenweise freigeschaltet wird. Für Rheinland-Pfalz erfolge die Freischaltung des Online-Portals am 8. Mai 2023, so das Sozialministerium.

Der Bund stellt für die Härtefallregelung insgesamt bis zu 1,8 Milliarden Euro über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Verfügung.

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