Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht verhandelt über die Einstufung der AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall. Die Folgen erläutert der Jurist Fabian Wittreck.
Am nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster beginnt die Berufsverhandlung zur AfD. Es geht darum, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz mit Sitz in Köln die AfD und ihre Jugendorganisation Junge Alternative (JA) als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft hatte. Das Verwaltungsgericht in Köln bestätigte im Jahr 2022 diese Sicht. Gegen dieses Urteil hat die AfD Berufung eingelegt.
Rechtsextremistischer Verdachtsfall: weitreichende Folgen für die AfD
Die Einstufung als rechtsextremistischen Verdachtsfall hätte weitreichende Folgen für die Partei, sagt Fabian Wittreck, Verfassungsrechtler und Leiter des Instituts für öffentliches Recht und Politik an der Universität Münster, im Gespräch mit SWR Aktuell-Moderator Arne Wiechern. Am besten ließen sich die Auswirkungen an dem Geheimtreffen radikaler Rechter in Potsdam erklären.
"Solange die AfD nur ein sogenannter Prüffall ist, darf der Verfassungsschutz nur die Presseberichterstattung über das Treffen zur Kenntnis nehmen. Sobald sie Verdachtsfall ist, hätte er das Treffen abhören oder V-Leute einschleusen können."
Jurist geht nicht "von großem Sieg" der AfD aus
Wie das OVG am Ende entscheiden wird, lässt sich nach Einschätzung des Juristen nur schwer vorhersagen. Er halte jedoch "einen großen Sieg" für die AfD für eher unwahrscheinlich.
In der zentralen Frage der Einstufung der AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall sei die Argumentation der Partei sehr dünn, ergänzt der Verfassungsrechtler.
OVG-Entscheidung als Fingerzeig für AfD-Verbotsverfahren
Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Münster hat nach Einschätzung von Fabian Wittreck auch Auswirkungen auf ein mögliches AfD-Verbotsfahren. Das OVG sei dafür zwar nicht zuständig. Ein AfD-Verbot könne nur das Bundesverfassungsgericht verhängen. Gleichwohl wäre die Entscheidung, dass der Verfassungsschutz die AfD beobachten darf, ein weiterer Mosaikstein.
Ein entsprechendes Urteil würde verdeutlichen, dass "schwarz auf weiß" juristisch belegt sei, dass entsprechende Äußerungen gefallen seien, und "diese sind nach gerichtlicher Auffassung verfassungsfeindlich".
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