Eine Woche nach dem Ampel-Aus hat die Union im Bundestag zusammen mit SPD und Grünen für zwei neue Gesetze gestimmt. Dies und weitere Themen des Mittags mit Tanja Kohler.
Zum einen ging es um eine Rechtsgrundlage für die Vererbung von Bauernhöfen in vier Bundesländern. Damit wird die Abfindung jener Erben reformiert, die bei einer Hofübergabe bisher leer ausgehen. Die Berechnung der Summe beruhte bislang auf dem so genannten Einheitswert, der vom Bundesverfassungsgericht beanstandet worden war und deshalb bei der Reform der Grundsteuer abgeschafft wurde. Mit der Neuregelung beträgt die Mindestabfindung künftig das 0,6-fache des Grundsteuerwerts A.
Neues Gesetz stärkt Familienbetriebe
Die neue Regelung soll eine Zerschlagung von familiengeführten Bauernhöfen verhindern. Das passiert oft, wenn lediglich ein Familienmitglied den Betrieb erbt und alle anderen eine Abfindung erhalten. Diese Regelung gilt aber nur in jenen vier Bundesländern, die nach dem Krieg zur britischen Besatzungszone gehörten. Also Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg.
Andere Bundesländer haben eigene Gesetze oder gar keine Sonderregelung für das Vererben landwirtschaftlicher Betriebe. In Baden-Württemberg beispielsweise werden Familienbetriebe meist aufgeteilt und verkleinern sich dadurch nach und nach.
„Telefonüberwachung bei Einbrüchen verhältnismäßig“
Außerdem wurde die befristete Telekommunikationsüberwachung von Kriminellen verlängert. Um zum Beispiel Einbrecher leichter überführen zu können, dürfen Telefone der mutmaßlichen Täter weiter abgehört werden. Die Erlaubnis, die in wenigen Wochen ausgelaufen wäre, wurde vom Bundestag um fünf Jahre verlängert. Die Regelung gilt seit Ende 2019. Die CDU kündigte jetzt aber schon an, im Falle eines Wahlsiegs die Befristung ganz aufzuheben: „Bei Wohnungseinbruchs-Diebstahl ist es verhältnismäßig, dass eine solche Überwachung stattfindet“, sagt der CDU-Rechtspolitiker Volker Ullrich.
Heidelberg reglementiert Miet-Scooter in der Innenstadt
Heidelberg plant, das Angebot von mietbaren E-Scootern einzuschränken. Die Stadtverwaltung will, dass künftig nur noch drei Anbieter zusammen maximal 1.200 E-Scooter bereitstellen. Zudem sollen Nutzer die Fahrzeuge in der Innenstadt nur noch auf gekennzeichneten Flächen abstellen dürfen. Hintergrund für die geplanten Neuregelungen sind ungeregelt geparkte E-Scooter, die Fußgänger, Radfahrer und auch Rollstuhlfahrer behindern. Seit 2019 gibt es mietbare E-Scooter in Heidelberg - aktuell sind es im Schnitt rund 1.700 E-Scooter von vier Anbietern.