Bundesinnenministerin Faeser hat eine Gesetzesänderung angekündigt, um Nachforschungen zu Geldquellen von Extremisten zu erleichtern. Das Bundesamt für Verfassungsschutz soll damit mehr rechtlichen Spielraum bekommen, um Finanzströme zu unterbinden, sagte Faeser.
Faeser: "Niemand, der an rechtsextreme Organisationen spendet, darf sich sicher sein, dass das unentdeckt bleibt".
Bei einer Gefahr für die Demokratie könnten solche Konten auch stillgelegt werden. Dabei gehe es insbesondere um die Vernetzung in die sogenannte Neue Rechte. Wenn nachgewiesen werde, dass die AfD Verbindungen in diese rechtsextremen Netzwerke habe, hätte das auch Auswirkungen auf die AfD, betonte die Ministerin.
Rechtslage bisher begrenzt
Auf operativer Ebene ermittelt der Bundesverfassungsschutz bereits zu den Finanzen. Allerdings sind die rechtlichen Möglichkeiten begrenzt: Bislang darf der Inlandsgeheimdienst Finanzströme nur durchleuchten, wenn es um Volksverhetzung und Gewalt geht, heißt es aus dem Ministerium.
Staatsanwaltschaft Offenburg: Mordanklage nach tödlichen Schüssen
Nach den tödlichen Schüssen an einer Schule im badischen Offenburg hat die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Mord erhoben. Der 15-jährige mutmaßliche Täter soll einen gleichaltrigen Mitschüler erschossen haben. Er sitzt seit der Tat im November in Untersuchungshaft. Das Landgericht Offenburg muss jetzt entscheiden, wie der Fall weiter behandelt wird.