Das Innenministerium von Baden-Württemberg hat mit dem hausinternen Personalrat eine Dienstvereinbarung abgeschlossen. Mit dieser sollen Ministeriumsmitarbeiterinnen und Ministeriumsmitarbeiter vor allen Formen sexueller Belästigung geschützt werden.
Nächster Schritt laut Strobl bereits in Planung
Anzügliche oder zweideutige Bemerkungen am Arbeitsplatz gelten der Dienstvereinbarung zufolge ebenso als sexuelle Handlungen wie grenzüberschreitende körperliche Nähe und Berührungen. Bei sexueller Belästigung drohen Strafanzeige, Disziplinarverfahren oder arbeitsrechtliche Konsequenzen wie Geldbußen und Kürzung der Bezüge. Als nächsten Schritt soll es mit einer Vertrauensanwältin eine weitere neutrale Ansprechstelle geben, sagte Innenminister Thomas Strobl (CDU) dem SWR.
Vorwürfe sexueller Nötigung gegen Inspekteur #MeToo-Fall bei BW-Polizei: Einzelfall oder strukturelles Problem?
Sexuell übergriffiges Verhalten durch Vorgesetzte habe viel mit Macht und Abhängigkeiten innerhalb der Polizei zu tun. Das erklärt Polizeiforscher Rafael Behr im SWR-Interview zur BW-Polizei-Affäre.
Anlass für die Dienstvereinbarung sind die Vorwürfe gegen den ranghöchsten Polizeibeamten Baden-Württembergs. Der Inspekteur der Polizei steht wegen des Vorwurfs der sexuellen Nötigung vor Gericht, weil er eine junge Beamtin bedrängt und dabei seine berufliche Position ausgenutzt haben soll.