Im Bundestag ist am Freitag eine Wahlrechtsreform beschlossen worden. Durch den Wegfall von Überhang- und Ausgleichsmandaten sowie der Grundmandatsklausel soll das Parlament verkleinert werden. Für Ulrich Eith, Politikwissenschaftler in Freiburg, werde der Gedanke der Verhältniswahl in den Vordergrund gestellt.
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