Alkoholische Getränke verboten, das gilt auch 2023 für Besucherinnen und Besucher des Fasnetsumzugs in Lorch (Ostalbkreis). Dafür gibt es eigens eine Polizeiverordnung. Hintergrund ist, dass die Stadt weitere Alkoholexzesse unter Jugendlichen verhindern will. Seit 2020 gilt das Verbot von Branntwein und branntweinhaltigen Getränken, wie etwa Schnaps oder Liköre, beim Fasnetsumzug und der Party hinterher.
Übersicht über die närrischen Tage im Februar Fasnetsumzüge zwischen Ostalb und Ehingen
In Ulm, Ehingen und Schwäbisch Gmünd ziehen die Narren 2023 endlich wieder durch die Straßen - auch in kleineren Orten wie Neuler, Westerheim und Dischingen. Wann welche Umzüge stattfinden.
Alkohol auf Faschingswagen in Neuler verboten
Auch in Neuler (Ostalbkreis) gab es schon Faschingsumzüge mit randalierenden Narren. Beim Umzug Mitte Februar dürfe deswegen zumindest auf den Faschingswagen kein Alkohol getrunken werden, sagte die Gemeinde dem SWR.
Ellwangen: kein Alkohol während des Umzugs
In Ellwangen (Ostalbkreis) gibt es ebenfalls ein Schnapsverbot, vor allem auf den Umzugswagen. Die Narren dürfen dort auch keinen Alkohol an die Zuschauer verteilen. Das soll die Sicherheit gewährleisten und die Aufräumarbeiten erleichtern, so die Stadt.
Schnapsverbot in Schwäbisch Gmünd
In Schwäbisch Gmünd (Ostalbkreis) hat sich das Schnapsverbot etabliert. Dort werden seit vielen Jahren keine Branntweine und Spirituosen während und nach dem Umzug verkauft. Die Stadt will nach eigenen Aussagen Scherben und die damit verbundenen Aufräumarbeiten vermeiden.