Im Mordprozess gegen einen 41-jährigen Mann, der im Ulmer Stadtteil Wiblingen seine Tochter getötet haben soll, ist am Dienstagvormittag das Urteil gefallen: Das Landgericht Ulm sieht den Angeklagten als nicht schuldfähig an.
Mann muss dauerhaft in psychiatrisches Krankenhaus
Wegen seiner Schizophrenie muss der 41-Jährige dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden, so das Urteil. Mit der Anordnung der Unterbringung entsprach das Gericht der Forderung von Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung. Hätte die Tat ein gesunder Mensch verübt, wäre es ein Mord aus Heimtücke gewesen, sagte der Richter bei der Urteilsbegründung. Doch der Mann erfülle Merkmale der Schizophrenie: In einem bizarren religiösen Wahn habe er angenommen, dass er seine Tochter opfern müsse, um die Sünden von der Welt zu nehmen. Scheinbar spielerisch habe er die Tochter dazu gebracht, sich die Hände fesseln zu lassen - und sie dann mit einem Messer getötet. Anschließend habe er die Polizei gerufen.
Oberstaatsanwalt Peter Staudenmaier sagte dem SWR, dass der Angeklagte zur Tatzeit schuldunfähig war, sei offenkundig gewesen und deshalb auch folgerichtig jetzt die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. "Die Unterbringung kann länger sein als eine eigentlich zu verhängende Strafe, die man bekommen hätte, wenn man schuldfähig gewesen wäre", so Staudenmaier.
Gutachter: Vater nicht schuldfähig
Der Angeklagte sagte nach der Urteilsverkündung, dass er keine Revision einlegen werde und sich behandeln lassen will. Er hatte zu Prozessauftakt gestanden, am Ostermontag seine siebenjährige Tochter auf einem Spielplatz aus religiösen Gründen "geopfert" zu haben. Ein psychiatrischer Gutachter hatte den Angeklagten wegen einer psychischen Störung für nicht schuldfähig gehalten, von ihm gehe aufgrund seiner Erkrankung eine erhebliche Gefahr für die Allgemeinheit aus.
Der Angeklagte war bereits vorläufig in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus untergebracht worden.