Ein 44-jähriger Mann ist wegen versuchten Mordes zu einer neunjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Ulm sah es als erwiesen an, dass er seine von ihm getrennt lebende Frau, deren neuen Partner und zwei Jugendliche ermorden wollte. Das Urteil sollte eigentlich schon am Montagvormittag fallen. Wegen einer neuen Beweisaufnahme kam es zu einer Verzögerung.
Der Vorsitzende Richter sieht es als erwiesen an, dass der Verurteilte am 2. April dieses Jahres versucht hat, das Wohnhaus seiner Frau anzuzünden. Darin befanden sich auch der gemeinsame Sohn sowie der neue Partner der Frau und dessen Sohn. Den neuen Partner hat er demnach mit Benzin übergossen. Zuvor hatte der Verurteilte die Autos der Frau und deren Partner in einer Tiefgarage angezündet.
Urteil blieb unter der Forderung der Staatsanwaltschaft
Mit dem Urteil blieb die Kammer unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Sie hatte eine elfjährige Haftstrafe gefordert. Die Verteidigung hatte fünf Jahre unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung gefordert. Der Angeklagte legte ein Teilgeständnis ab und gab die Brandstiftung zu. Den Vorwurf des versuchten Mordes stritt er jedoch ab. Auch in seinen letzten Worten vor dem Urteil. Bei der Urteilsbegründung schüttelte er mehrmals den Kopf.
Verzögerung wegen neuer Beweisaufnahme
Etwas überraschend waren am Morgen nochmal zwei Zeugen aufgerufen worden. Der Kammer war aufgefallen, dass der Verurteilte etwa eine Stunde vor der Tat bei einem Ulmer Polizeirevier angerufen hat. Sowohl der Täter als auch der damals zuständige Polizeibeamte konnten sich aber nicht mehr an das 48 Sekunden lange Gespräch erinnern.
Zu einer weiteren Verzögerung kam es, da ein Polizeibeamter vom Gericht kurzfristig noch einen Ermittlungsauftrag erhielt. Er sollte die heute getätigten Aussagen des Verurteilten überprüfen und bei verschiedenen Tankstellen nachfragen, wann der Verurteilte den Kanister, das Benzin und Alkohol gekauft hat. Hieraus entstanden aber keine weiteren wichtigen Erkenntnisse. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.