Wie die "Südwest Presse" berichtet, haben die drei angeklagten Arbeiter aus Polen ihre Strafbefehle wegen fahrlässiger Tötung und die dazugehörige Geldstrafe angenommen und ihre Einsprüche zurückgezogen.
Gericht will Ursache für Gerüsteinsturz weiterhin nachgehen
Das Amtsgericht in Ehingen (Alb-Donau-Kreis) versucht nach wie vor zu klären, wer Schuld am Einsturz eines 40 Meter hohen Gerüstes am Zementwerk in Schelklingen trägt. Zwei Menschen kamen ums Leben, als das Gerüst bei Sanierungsarbeiten an einer Ofenanlage im Werk von HeidelbergCement einstürzte.
Weiter verhandelt wird noch gegen vier Mitarbeiter einer kroatischen Firma, die für das Aufstellen des Gerüstes zuständig war und für die die polnische Baufirma als Subunternehmen tätig war. Die Angeklagten waren als Vorarbeiter, Sicherheitsingenieure und Bauleiter tätig.