Vor mehr als viereinhalb Jahren war bei Sanierungsarbeiten an einer Ofenanlage im Werk von HeidelbergCement in Schelklingen (Alb-Donau-Kreis) ein Baugerüst eingestürzt, zwei Männer starben. Am Donnerstag hat nun vor dem Amtsgericht Ehingen der Prozess gegen sechs Männer und eine Frau wegen fahrlässiger Tötung in zwei Fällen begonnen. Wegen der großen Zahl an Prozessbeteiligten fand die Verhandlung in der Ehinger Lindenhalle statt.
Staatsanwaltschaft: Baugerüst nicht ordnungsgemäß aufgestellt
Die Angeklagten gehören laut Anklage zu zwei Firma aus Kroatien und Polen, die im September 2018 in Schelklingen beauftragt waren, einen Ofen des Zementwerks zu sanieren. Dabei stellte die kroatische Firma nach Ansicht der Staatsanwaltschaft ein etwa 40 Meter hohes Baugerüst in der Ofenanlage nicht ordnungsgemäß auf. Zwischenteile, die üblicherweise ein Gerüst stabilisieren sollen, fehlten. Mitarbeitende der polnischen Firma wiederum hätten ihre Beschäftigten auf das Gerüst geschickt, obwohl sie wussten, dass dieses nicht sicher war. Sie hätten die Standfestigkeit des Gerüsts nicht überprüft, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Angeklagt sind nun Vorarbeiter, Sicherheitsingenieure und ein Bauleiter.
Das Baugerüst stürzte schließlich ein, vier der sechs Beschäftigten auf dem Gerüst konnten sich retten. Ein 20-Jähriger und sein 40-jähriger Kollege stürzten ab und starben. Ein Arbeiter wurde leicht verletzt.
Zusätzliche Dolmetscher für weitere Verhandlungstage
Zum Auftakt des Prozesses am Donnerstag schwiegen die Angeklagten. Allein eine Stunde lang wurden die Anklagen gegen die sieben Beschäftigten verlesen. Eine weitere Stunde wurde darüber diskutiert, ob ein Dolmetscher alleine zu wenig für die Verhandlung sei. Die Angeklagten schienen in der Verhandlung nichts zu verstehen. Das Gericht will für die weiteren drei Verhandlungstage zwei zusätzliche Dolmetscher bestellen. Ein Urteil wird Ende März erwartet. Nebenkläger im Strafverfahren sind die Ehefrau und die Eltern der Verstorbenen.