In dem Verfahren vor dem Amtsgericht Ulm war es laut Anklage vor allem um ein mutmaßliches Autorennen gegangen, das die beiden damals 18-Jährigen im April 2022 im Ulmer Stadtgebiet ausgetragen hatten. Die Merkmale für ein Autorennen (hohe Geschwindigkeit, eine längere Wegstrecke und ein zugrunde liegender Wettbewerb) sah der Richter jedoch im vorliegenden Fall nicht erfüllt. Daher stellte er das Verfahren gegen den jüngeren der beiden Angeklagten ein. Er bekam seinen Führerschein ausgehändigt, muss allerdings eine Verkehrserziehung absolvieren. Das Urteil fasste SWR-Reporterin Maja Nötzel am Donnerstag live aus dem Amtsgericht Ulm so zusammen:
Für Unfallverursacher: 2.000 Euro Strafe und Führerscheinentzug
Der Unfallverursacher wurde ebenfalls nach Jugendstrafrecht verurteilt, wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs: Der heute 19-Jährige muss 2.000 Euro an die Straßenverkehrswacht zahlen. Ihm wurde der Führerschein entzogen, das Gericht verhängte zudem eine zwölfmonatige Führerscheinsperre.
Der Unfallverursacher war im vergangenen Jahr in der Ulmer Innenstadt viel zu schnell unterwegs gewesen. Mit seinem Wagen krachte er gegen eine Gebäudefront und verursachte dabei einen Schaden von mehreren hunderttausend Euro, unter anderem in einem Modegeschäft. Verletzt wurde niemand.
Junge Männer bestritten, ein Autorennen veranstaltet zu haben
Zu Prozessbeginn bestritten die beiden jungen Männer, ein Autorennen veranstaltet zu haben. Ihren Aussagen zufolge wollten sie damals, am 18. Geburtstag des Jüngeren, die Autos ihrer Mütter ausprobieren. Auf dem Weg zu einer Tankstelle hätten sie ein, zwei Runden durch Ulm drehen wollen. Aus "Übermut" hätten sie dabei auch die Motoren der Wagen aufheulen lassen.
In den beiden Autos saßen jeweils zwei Mitfahrer. Der Unfallfahrer entschuldigte sich am Donnerstag vor Gericht: Es tue ihm leid, andere Menschen - auch Mitfahrer - gefährdet zu haben.