Am Landgericht Memmingen haben Staatsanwaltschaft und Nebenklage ihre Plädoyers im mutmaßlichen Doppelmord von Altenstadt (Kreis Neu-Ulm) gehalten. Der Staatsanwalt sieht es als erwiesen an, dass die Angeklagten vergangenes Jahr ein älteres Ehepaar getötet haben.
Bei den Opfern handelte es sich um den 70-jährigen Vater des angeklagten Mannes und dessen 55-jährige Ehefrau. Der Staatsanwalt forderte zweimal lebenslänglich für den Sohn und dessen Frau. Er sieht bei beiden außerdem eine besondere Schwere der Schuld. Sie sollen aus Habgier und heimtückisch gehandelt haben. Mehrmals hätten sie in Chats von einem möglichen Tod des Vaters gesprochen.
Geständnis des Mannes laut Staatsanwalt "lebensfremd"
Das Geständnis des 38-Jährigen wertete der Staatsanwalt als taktischen Versuch, sich selbst und seine Frau zu entlasten. Mehrere Punkte seien nicht glaubhaft, zum Beispiel, dass die Schwiegertochter während der Tat vor dem Haus gewartet habe. Auch die Analyse des Tatortes habe eine direkte Tatbeteiligung der 33-Jährigen gezeigt.
Dass der Sohn seinem Vater nur eine Waffe unterschieben wollte, um ihn dann bei der Polizei anzuzeigen, sei ebenso zweifelhaft, so die Nebenklage. Warum habe das Paar, das in direkter Nachbarschaft wohnt, nicht einfach gewartet, bis der Vater und dessen Frau das Haus verlassen?
Stattdessen hätten beide detailliert ein Alibi für Tat ausgeklügelt, so die Ankläger. Hintergrund war der Streit um ein geschenktes Haus. Der Vater wollte die Schenkung rückgängig machen, der Sohn sah sich laut eigenen Worten "in seiner Existenz bedroht".
Mehr als drei Jahre Haft für dritten Mann gefordert
Der dritte Angeklagte soll laut Staatsanwaltschaft wegen Beihilfe drei Jahre und zehn Monate ins Gefängnis. Der Mann aus Albstadt im Zollernalbkreis soll dem Ehepaar ein falsches Alibi verschafft und während der Tat auf dessen Kind aufgepasst haben. Für den Mann habe gesprochen, dass er zur Aufklärung der Tat beigetragen habe.
Zum Antrag der Nebenklage auf Hinterbliebenen-Schmerzensgeld hat es am Donnerstag keine Verständigung gegeben. Die Tochter der getöteten 55-jährigen Frau will 30.000 Euro. Die Verteidigung sah die Forderung in ihrer Reaktion am Donnerstag als nicht hinreichend begründet an. Auch sei die Summe zu hoch. Eine Entscheidung über das Hinterbliebenen-Schmerzensgeld fällt das Gericht mit dem Urteil am 2. Mai.
Verteidiger fordern zweimal Freispruch
Die Verteidiger bewerten das Geschehen dagegen anders und plädierten im Fall des 38 Jahre alten Angeklagten am Dienstag nach Angaben eines Gerichtssprechers auf zwölf Jahre Haft wegen Totschlags und Körperverletzung mit Todesfolge.
Die Anwälte der beschuldigten Ehefrau und des Mitangeklagten und sahen keinen Nachweis für die Beteiligung ihrer Mandanten an der Gewalttat und beantragten entsprechend Freisprüche.