Am Landgericht Memmingen hat am Dienstag mit der Anklageverlesung der Mordprozess um ein getötetes Ehepaar aus Altenstadt im Kreis Neu-Ulm begonnen. Angeklagt sind der Sohn und die Schwiegertochter des getöteten Mannes aus Altenstadt und deren Bekannter aus Albstadt im Zollernalbkreis. Das angeklagte Ehepaar will schweigen, hieß es zum Prozessauftakt. Dagegen will sich der Angeklagte aus Albstadt bei einem der nächsten Prozesstermine offenbar äußern.
Die Staatsanwaltschaft Memmingen wirft dem Paar vor, den 70-jährigen Mann und dessen 55-jährige Ehefrau getötet zu haben. Die Frau war in Laupheim im Kreis Biberach als Inhaberin eines Spielwarengeschäftes bekannt. Der Mann aus Albstadt steht wegen Beihilfe vor Gericht. Bis Anfang Mai sind 29 Verhandlungstage angesetzt.
Der Sprecher des Landgerichts, Jürgen Brinkmann, erklärte im SWR, warum so viele Verhandlungstage nötig sind: Der Umfang erkläre sich dadurch, dass es ein Indizienprozess ist. Denn bislang gebe es kein Geständnis der Angeklagten. Das Gericht müsse deshalb durch viele Einzelteile zu seiner Überzeugung kommen und das sei entsprechend personal- und zeitaufwändig, so Brinkmann.
Nach Mord in Altenstadt erweiterten Suizid vorgetäuscht
Bei dem 38 Jahre alten Angeklagten handelt es sich um den Sohn des getöteten 70-Jährigen. Der Tatverdächtige hatte mit seiner Frau ebenfalls in Altenstadt gelebt, im Nachbarhaus des vor knapp neun Monaten getöteten Ehepaars.
Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft war das angeklagte Paar vor der Tat im April 2023 nach Albstadt im Zollernalbkreis gefahren. Dort soll es das gemeinsame zwei Jahre alte Kind zur Betreuung an den 32 Jahre alten Mitangeklagten übergeben haben. Mit dessen Pkw soll das Paar dann zurück nach Altenstadt gefahren sein.
Ermittlungen der Soko Mühlbach Tötungsdelikt Altenstadt: Sohn und Schwiegertochter verdächtig
Nach dem Tötungsdelikt in Altenstadt hat die Polizei drei Tatverdächtige in Altenstadt und in Albstadt festgenommen - darunter den Sohn und die Schwiegertochter des getöteten Mannes.
Den beiden Hauptangeklagten wird vorgeworfen, den 70 Jahre alten Mann erstickt und dessen im Bett liegende Ehefrau mit 44 Messerstichen getötet zu haben. Anschließend sollen sie den Tatort so zurückgelassen haben, dass es vor Ort nach einem erweiterten Suizid des Vaters des Angeklagten aussehen sollte. Bei einem erweiterten Suizid reißt derjenige, der sich töten will, andere mit in den Tod.
Zu Beginn des Mordprozesses liegen keine Geständnisse vor
Nach Angaben des Landgerichts Memmingen hatte vor Prozessbeginn keiner drei Angeklagten ein Geständnis abgelegt. Allerdings habe der 32-jährige Mitangeklagte Angaben gemacht, Details dazu nannte das Gericht nicht.
Motiv für die Tat war laut Staatsanwaltschaft offenbar ein Streit um das Erbe. Der Anklageschrift zufolge wollte das tatverdächtige Paar verhindern, dass die Schenkung eines Hauses rückgängig gemacht wurde. Außerdem sollen es die beiden Hauptangeklagten auf das Erbe des Ehepaars abgesehen haben.
Den Hauptangeklagten droht eine lebenslange Freiheitsstrafe
Die Staatsanwaltschaft wirft dem angeklagten Ehepaar zweifachen Mord vor. Für Mord sieht das Gesetz zwingend eine lebenslange Freiheitsstrafe vor. Dem Mitangeklagten, der dem Paar ein Alibi verschafft haben soll, droht eine Haftstrafe von mindestens drei Jahren. Ihm wird Beihilfe zum Mord zur Last gelegt. Für den Indizienprozess am Landgericht Memmingen sind 50 Zeugen geladen. Ein Urteil wird im Mai erwartet.