Betrugsfall aus dem Kreis Günzburg

Kopie des Personalausweises: So schützen Sie sich vor Identitätsdiebstahl

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Autor/in
Maren Haring
Maren Haring

Vorsicht, Identitätsdiebstahl! Wer online etwas mieten oder buchen will, wird manchmal nach einer Kopie seines Personalausweis gefragt. Polizei und Verbraucherzentrale warnen.

Wie kann man sich vor Betrug im Internet schützen, wenn man Daten eine Kopie seines Personalausweises versandt hat? Denn beim Mietwagen, einer Reise oder auch Interesse an einer Mietwohnung - wer sich im Internet auf eine Anzeige meldet oder etwas buchen möchte, wird manchmal nach einer solchen Kopie gefragt. Doch die kann, einmal per E-Mail versendet, auch missbraucht werden. Von Betrügern zum Beispiel. Das ist kürzlich einem Mann aus dem Kreis Günzburg passiert. Was kann passieren?

Wie missbrauchen Betrüger Ausweisdokumente?

In Röfingen im Kreis Günzburg will ein Mann im September 2023 sein Auto auf einer Online-Plattform verkaufen. Ein Interessent meldet sich, will aber einen Beleg für die Ernsthaftigkeit des Angebots und verlangt eine Kopie des Ausweises. Der Mann aus Röfingen verschickt die Kopie - und hört nichts mehr von dem Interessenten. Kurze Zeit später stellt der Röfinger fest, dass sein Ausweis von dem Fremden dazu benutzt wird, um im Internet Autos zum Verkauf anzubieten.

Wer darf die Kopie eines Ausweises verlangen?

Es gibt nur drei Bereiche, in denen gesetzlich geregelt ist, dass Kopien des Ausweises verlangt werden dürfen. Das erläutert Mark Schmid. Er ist bei der Kriminalpolizei Neu-Ulm zuständig für den Bereich Prävention. Eine Ausweiskopie dürfe verlangt werden bei der Eröffnung eines Kontos, beim Abschluss eines Handyvertrags und für einen Führerschein.

In welchen Fällen kann ich eine Kopie des Personalausweises versenden - und wie?

Wird darüber hinaus beispielsweise bei Geschäften im Internet, bei der Suche nach einer Mietwohnung oder beim Autovermieter nach einer Passkopie gefragt, besteht keine Pflicht. Jeder sollte sich dann gut überlegen, wie wichtig zum Beispiel der Einkauf auf der Online-Plattform ist, bevor er sensible Daten verschickt. Und sollte man sich dazu entschließen, wäre es gut, alles zu schwärzen, was für das Gegenüber nicht wichtig ist, sagt Mark Schmid.

Das Thema Identitätsdiebstahl ist immer häufiger Beratungsthema.

Noch strikter sieht des Oliver Buttler von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Er rät grundsätzlich vom Anfertigen und Versenden von Passkopien ab. Es reiche völlig aus, den Pass vorzuzeigen, wenn es zum Vertragsschluss kommt. Bei den Beratungen stelle er immer wieder fest, dass Verbraucher zunächst gar nicht wissen, wie Betrüger an ihre Daten gelangt sind. Erst im Gespräch falle den Betroffenen dann ein, dass sie vielleicht irgendwann zu viele Daten mitgeteilt haben.

Welche weiteren Formen des Identitätsdiebstahls gibt es?

Betrüger brauchen nicht unbedingt eine Kopie des Personalausweises, um sich im Internet als jemand anders auszugeben. Es reichen Name, Adresse und Mailadresse, um online Waren zu bestellen, die Rechnung bekommt dann das Opfer - der so genannte Warenkreditbetrug. Via Phishing gelangen Täter an Zugangsdaten von Computern, Bankkonten oder Social Media Accounts, und agieren dann unter dem Namen ihrer Opfer.

Die Zahl der Beratungen wegen Identitätsdiebstahls nehme zu, sagt Oliver Buttler von der Verbraucherzentrale. Es werde Betrügern auch sehr leicht gemacht, indem man bei Onlineshops ohne Verifizierung mit irgendwelchen Daten einkaufen kann, so der Experte. Daher erlebten es Verbraucher immer häufiger, dass einfach Beträge von ihrem Konto abgebucht werden oder plötzlich Rechnungen ankommen.

Wichtig bei all diesen Spielformen des Identitätsdiebstahls ist laut Mark Schmid von der Neu-Ulmer Kriminalpolizei, dass die Täter die Hilfe ihrer Opfer brauchen - ein Häkchen an der falschen Stelle, den Anhang in der Mail geklickt, Zugangsdaten auf einer gefälschten Internetseite oder eben die gemailte Passkopie.

Es fehlt oft das Bewusstsein (...), ich glaube aber auch, dass das vermeintliche Schnäppchen eine große Rolle spielt.

Wie schütze ich mich?

Datensparsamkeit ist das wichtigste Stichwort: Präventionsexperte Mark Schmid rät dazu, grundsätzlich misstrauisch zu sein und nie mehr Informationen über sich weiterzugeben, als unbedingt notwendig. Vor allem bei Schnäppchen von Anbietern, die man nicht kennt, gilt Vorsicht. Wenn ein Angebot zu gut klinge, um wahr zu sein, sei es auch häufig nicht wahr, so Schmid.

Was, wenn ich Betrug in meinem Namen feststelle?

Anzeige erstatten, sagt Marc Schmid. Dann könne die Polizei gegen den Täter vorgehen. Und das Opfer hat einen Nachweis, nicht selbst aktiv gewesen zu sein. Je nach Fall solle man mit seiner Bank und dem fordernden Unternehmen in Kontakt treten. Die Verbraucherzentrale rät, Ruhe zu bewahren und nicht gleich zu zahlen. Im Falle unberechtigter Forderungen von Inkasso-Unternehmen müsse man widersprechen, die Verbraucherschützer haben dafür einen Musterbrief erstellt. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat für Betroffene von Identitätsdiebstählen eine Liste zusammengestellt. Darin sind Tipps vom Ändern von Passwörtern bis zur Strafanzeige bei der Polizei.

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