Das Landgericht Ellwangen hat am Mittwoch einen 35-Jährigen wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren Haft verurteilt. Mord mit dem Merkmal Heimtücke und zwei Fälle von gefährlicher Körperverletzung fließen in das Urteil des Landgerichts Ellwangen mit ein. Der Tat sollen Streitigkeiten vorangegangen sein.
Wegen der Alkoholabhängigkeit des Angeklagten ordnete das Gericht eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Allerdings kann diese laut einem Sprecher des Gerichts erst nach einer verbüßten Freiheitsstrafe von sechs Jahren und acht Monaten erfolgen. Das Gericht erkannte in seinem Urteil die verminderte Schuldfähigkeit des Angeklagten an.
Heidenheimer Mordprozess: Staatsanwaltschaft fordert lebenslänglich
Der stark alkoholisierte Mann hatte Mitte März in einem Wohnblock in Heidenheim den schlafenden Nachbarn seiner Lebensgefährtin mit Schlägen und Tritten so schwer verletzt, dass der 50-Jährige starb. Zudem verletzte er zwei weitere Männer. Die Staatsanwaltschaft forderte lebenslänglich, die Verteidigung plädierte auf eine Freiheitsstrafe von höchstens acht Jahren.
Der ausführliche Obduktionsbericht des Rechtsmediziners am Dienstag zeigte Einwirkungen von stumpfer Gewalt. Das Opfer sei zwar nicht unmittelbar während der Tat gestorben. Die Rippenbrüche, die der Täter dem 50-Jährigen vermutlich durch Tritte und Schläge zugefügt hatte, haben kurze Zeit später zu einem Lungenversagen geführt, an dem das Opfer dann gestorben ist.
Tatort in Heidenheim ist polizeibekannt
Der Verurteilte und das Opfer sowie das Mehrfamilienhaus, in dem die Tat passierte, waren der Polizei bereits bekannt. In der Vergangenheit wurden mehrmals Streifen dorthin gerufen, wie die Polizeibeamten am Dienstag aussagten.
Der verurteilte 35-Jährige saß zwischen 2017 und 2020 schon einmal in Haft, wie seine Bewährungshelferin vor Gericht bestätigte. Danach habe er sich wieder gefangen. Vergangenes Jahr verlor er seine Arbeit, fing wieder mit dem Trinken an. Nach der Diagnose des psychiatrischen Gutachters erfüllte der Verurteile nahezu jedes Kriterium einer Alkoholsucht.
Täter schweigt vor Gericht
Das Opfer, die zwei verletzten Männer sowie der Täter waren zur Tatzeit stark betrunken, was die Rekonstruktion des Tatherganges sowie die Beweisaufnahme erschwerte. Während des ganzen Prozesses schwieg der Angeklagte.