Rechtsanwalt Thomas Oberhäuser aus Ulm im SWR Interview über die Abschiebungen von Straftätern und Probleme und Chancen des Asylrechts.

Fachanwalt Thomas Oberhäuser im SWR Interview

Abschiebung von Straftätern: Ulmer Anwalt zu den Tücken des Asylrechts

Stand
INTERVIEW
Martin Miecznik

Immer wieder wird die Forderung laut, ausländische Straftäter schneller abzuschieben. Doch das Asylrecht hat gewisse Grenzen. Der Ulmer Jurist Oberhäuser erklärt die Rechtslage.

Nach dem Messerangriff in Mannheim will der Bundeskanzler Schwerstkriminelle aus Afghanistan und Syrien abschieben. Die BW-Justizministerin Marion Gentges (CDU) drückt aufs Tempo. Immer wieder rückt die Debatte über die Abschiebung von Straftätern ins Rampenlicht. Im SWR Interview erläutert der Ulmer Anwalt Thomas Oberhäuser, spezialisiert auf Asyl- und Ausländerrecht, die Grenzen und Probleme der aktuellen rechtlichen Lage.

SWR Aktuell: Sie haben viele Mandanten, die Probleme mit dem Asylrecht haben. Ist die Luft gerichtlich oder verfahrenstechnisch gesehen dünner geworden? Oder ist alles noch so wie in den vergangenen Jahren?

Thomas Oberhäuser: Eigentlich ist das Gegenteil der Fall. Durch die vielen Krisen auf der Welt ist die Anerkennungsquote von Schutzsuchenden in Deutschland extrem hoch. Also der Umstand, dass es eben so viele Krisenherde gibt, führt dazu, dass die Menschen, die aus diesen Regionen fliehen, fast zu zwei Dritteln einen Schutzstatus bekommen. Oft erst vom Gericht, aber dann auch verbindlich. Und deswegen ist für die Betroffenen die Rechtslage in Deutschland durchaus günstig.

SWR Aktuell: Ist denn die Anerkennungsquote bei uns besonders hoch? Oder gibt es auch abgelehnte Asylsuchende, die wegen der weltpolitischen Lage einfach nicht abgeschoben werden können?

Oberhäuser: Solche gibt es auch, aber das sind relativ wenige. Tatsächlich ist es so, dass das Bundesamt die Frage "Schutzbedarf" anhand dessen prüft, was im Heimatland vorgefallen ist und aktuell zu bewerten ist. Und das Gericht macht aus einer etwas anderen Perspektive, aber vom Grundsatz her nochmal genau das Gleiche. Und wenn die Weltlage so ist, wie sie ist, dann führt es dazu, dass die Menschen eben auch einen Schutzanspruch hier geltend machen können und den bekommen.

SWR Aktuell: Sie vernehmen aber mit Sicherheit auch das, was im Augenblick in der Öffentlichkeit sehr häufig zu hören ist: Die Forderung nach mehr Ablehnung, mehr Abschiebung und nach der Aufforderung, das Land zu verlassen.

Oberhäuser: Ja, aber man muss wissen, wenn das in der Öffentlichkeit propagiert wird, dann betrifft es einen kleinen Teil von Personen, die eben keinen Schutzanspruch haben oder diesen vielleicht auch verwirkt haben. Es gibt ja auch Menschen, die hier straffällig werden. Ihren Schutzstatus kann man widerrufen, sie können den Schutzstatus verlieren, aber man kann sie aller Voraussicht nach nicht abschieben.

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SWR Aktuell: Genau über diesen Kreis möchten wir sprechen. Menschen, die straffällig geworden sind, die aber nicht abgeschoben werden: Hängen sie dann hier zwischen Baum und Borke oder was ist ihre rechtliche Lage?

Oberhäuser: Ja, das ist solch eine Situation zwischen Baum und Borke, weil sie straffällig geworden sind, haben sie ihr Aufenthaltsrecht teilweise auch verloren. Also nicht bloß ihren Flüchtlingsstatus. Sie sind aber trotzdem hier und können nicht abgeschoben werden, kriegen dann eine sogenannte Duldung. Das ist eine Bescheinigung, dass jemand formell legal, aber materiell illegal hier in Deutschland lebt.

Das ist eine merkwürdige Konstruktion, die unser Gesetz kennt und das haben die Menschen sehr, sehr lange. Und das ist auch vom Gesetzgeber so gewollt. Es dient ein bisschen zur Disziplinierung oder zur Entmutigung der Menschen. Sie sollen gezwungen werden, auch vielleicht überlegen, ob sie freiwillig ausreisen und nicht hier zur Last fallen. Das funktioniert aber natürlich nur, wenn ich ein Land habe, wo ich hinreisen kann. Wenn ich Angst haben muss, dass ich in meinem Heimatland um einen Kopf kürzer gemacht werde, dann reise ich auch nicht aus.

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SWR Aktuell: Aber auf der anderen Seite bekommt jemand, der jetzt straffällig geworden ist und möglicherweise als gefährlicher Straftäter gilt, dann natürlich auch in der deutschen Gesellschaft kein Bein mehr auf den Boden. Oder geht das noch?

Oberhäuser: Na ja, das ist ja unabhängig davon, welche Staatsangehörigkeit er hat. Wenn jemand hier in Deutschland schwer straffällig wird, dann wird sowohl der Deutsche als auch der Ausländer vom Strafgericht entsprechend sanktioniert. Und das führt in aller Regel zu langjährigen Freiheitsstrafen und anschließender Sicherungsverwahrung, wenn es besonders schwer war. Das muss der Staat ja mit allen Menschen quasi gleich machen, ohne zu differenzieren, welche Staatsangehörigkeit der Betroffene hat.

Der Deutsche allerdings hat einen gewissen Vorteil: Wenn er eine solche Sanktion erlebt, dann kann er, wenn er seine Strafe verbüßt hat, sich auch wieder resozialisieren. Dann kann er in eine Region ziehen, wo man ihn nicht kennt und das auch anonym machen.

Der Ausländer hingegen, den das gleiche trifft, hat diese Möglichkeit nicht, denn er bekommt in der Regel auch eine ausländerrechtliche Sanktion. Und die heißt: Ich verliere mein Aufenthaltsrecht, ich habe eine Duldung und die Behörde kann diesen räumlichen Bereich, in dem ich mich aufhalten darf, auch beschränken. Er muss sich da aufhalten, wo die Behörde ihn im Blick hat. Da gibt es auch Meldeauflagen, die verhindern sollen, dass er untertaucht.

SWR Aktuell: Das heißt, der Straftäter ist dann im Regelfall gezwungen, sich dort aufzuhalten, wo er die Straftat begangen hat, auch nach der Haft.

Oberhäuser: Das ist in der Tat eine blöde Konsequenz. Das liegt daran, dass eben eine Zuständigkeit erst mal begründet war und natürlich auch keine andere Kommune ihn gerne wieder aufnehmen will.

SWR Aktuell: Wir haben so einen Fall im Raum Ulm, auf den das zutrifft: Ein Mensch, der straffällig geworden ist, der weiter als gefährlicher Straftäter gilt, der nicht abgeschoben werden kann, weil er aus Afghanistan kommt, wohin nicht abgeschoben wird. Er muss in dem Raum bleiben, in dem er die Tat begangen hat, darf nicht arbeiten und erleidet von der Bevölkerung in der Umgebung möglicherweise eine dauerhafte Stigmatisierung. Hat so jemand irgendeine Chance, etwas an seiner Situation zu ändern?

Oberhäuser: Das ist tatsächlich ein ganz großes Problem. Denn der Mensch, der aus dem Gefängnis herauskommt, hat noch eine zusätzliche Stigmatisierung und gar keine Möglichkeit, durch aktives Tun wieder Teil der Gesellschaft zu werden. Vielleicht bereut er die Tat zutiefst und kann aber auch nichts tun, um irgendwie zu zeigen: "Ich bin doch nicht dieser Unmensch, den ihr in mir seht."

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SWR Aktuell: Würden Sie zustimmen, dass in einer solchen Konstellation, die Gefahr einer Radikalisierung eher steigt als sinkt?

Oberhäuser: Jedenfalls ist es nicht geeignet, um ein Klima zu schaffen, wo sich jemand gerne integriert. Es führt eher dazu, wenn jemand so ausgegrenzt wird, dass er etwas krude Ideen entwickelt und die vielleicht dann auch umzusetzen versucht.

SWR Aktuell: Was wäre Ihrer Meinung nach eine Lösung für diese Situation?

Oberhäuser: Allein die Vorstellung, dass sich jemand in dem Ort aufhalten muss, wo er diese Tat begangen hat, wo ihn alle kennen, wo jeder mit dem Finger auf ihn zeigt - Das ist doch etwas Unerträgliches. Das hilft doch niemandem. Für die Gemeinde ist es eine Katastrophe, das Problem jeden Tag zu sehen. Und für den Betroffenen ist es völlig desaströs.

Das ist unser höchstes Gut in der Verfassung, dass wir keinem Menschen die Menschenwürde absprechen.

Auch ein Mensch, der schweres Unrecht begangen hat, ist immer noch ein Mensch mit seiner entsprechenden Menschenwürde. Auch wenn es schwer fällt, das anzuerkennen. Es ist unser höchstes Gut in der Verfassung, dass wir keinem Menschen die Menschenwürde absprechen.

SWR Aktuell: Das heißt, Sie würden in dem Fall für einen Ortswechsel plädieren?

Oberhäuser: Ganz dringend natürlich. Aber das Problem ist natürlich: Wo soll er hin? Wer will ihn aufnehmen? Dazu ist ja niemand bereit, aus guten Gründen. Also das ist eine wirklich schwierige Lage, die sich nicht auflösen lässt, indem man sagt: "Ja, wir versuchen abzuschieben, wenn es gar nicht geht."

SWR Aktuell: Der Appell an die Verantwortung der Gesellschaft ist in einem solchen Fall wahrscheinlich illusorisch?

Oberhäuser: Auch das kann man differenziert sehen. Es ist natürlich vermessen, den Opfern und Angehörigen der Opfer so etwa abzuverlangen. Auch die Gemeinde selbst ist ein Stück weit traumatisiert. Deswegen ist es umso wichtiger, dass er woanders hinkommt.

SWR Aktuell: Sehen Sie eine Möglichkeit, dass sich das derzeitige Verfahren ändert? Oder ist das zementiert?

Oberhäuser: Das ist tatsächlich ein Stück weit zementiert. Die Auflagen dienen ja auch dazu, dass man den Straftäter quasi unter Kontrolle hat. Und diese Aufgaben müsste eine andere Kommune auf sich nehmen. Freiwillig. Ich wüsste nicht, dass irgendjemand dazu bereit wäre, wenn es nicht von oben angeordnet wird.

SWR Aktuell: Nach dem Motto: Nimmst du meinen Straftäter, nehme ich deinen Straftäter?

Oberhäuser: Na ja, das wäre eine Überlegung. Also es muss ja auch nicht so offen kommuniziert werden. Aber dass es so einen Austausch gibt, dass die Leute wenigstens die Möglichkeit haben, wenn es gesellschaftlich gewünscht ist, das weiß man ja auch nicht. Also wenn ich in meiner Nachbarschaft einen Kinderschänder habe und auf der anderen Seite jemand, der jemanden umgebracht hat, da weiß ich nicht, wen ich lieber haben möchte. Aber es ist auch keine Lösung, es so sein zu lassen, wie es ist.

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