Der bundesweit in die Schlagzeilen geratene ehemalige Bewohner der Landeserstaufnahmestelle (LEA) in Ellwangen, Alassa Mfouapon, muss eine Geldstrafe von 300 Euro (10 Tagessätzen von je 30 Euro) wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zahlen.
Das Landgericht Ellwangen hat damit das ursprüngliche Strafmaß des Amtsgerichts um Dreiviertel reduziert. Die Berufung wurde abgelehnt. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, da Mfouapon noch Revision gegen die Entscheidung einlegen kann. Dazu sagte sein Verteidiger, Roland Meister:
Der 34-jährige Kameruner war im Juni 2020 wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Geldstrafe von 400 Euro (40 Tagessätze von je 10 Euro) verurteilt worden. Dagegen hatte er Berufung eingelegt. Usprünglich sollte die Verhandlung bereits Mitte Januar stattfinden, sie war jedoch verschoben worden.
Vor Beginn des Gerichtsprozesses am Donnerstag demonstrierte der Verein "Freundeskreis Flüchtlingssolidarität". Die Mitglieder, wie auch der Angeklagte selbst und sein Anwalt Roland Meister, forderten einen Freispruch.
Verteidiger: Widerstand-Vorwurf gegen Alassa Mfouapon "absurd"
Laut Anklage soll Alassa Mfouapon im Juni 2018 gegen seine Abschiebung nach Italien laut seines Anwalts Roland Meister "passiven Widerstand" geleistet haben. Demnach weigerte sich Mfouapon zunächst, in das Polizeifahrzeug zu steigen, weil er seinen Anwalt anrufen wollte.
Er wurde deshalb von den Beamten zu Boden gebracht und habe sich sozusagen passiv gesperrt, was nach Ansicht des Amtsgerichtes und der Staatsanwaltschaft in Ellwangen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gewesen sei. Das Landgericht Ellwangen bestätigte diese Auffassung, reduzierte aber das Strafmaß. Die Verteidigung bezeichnete den Vorwurf als "absurd". Alassa Mfouapon habe sich nicht aggressiv verhalten.
Einer der Zeugen, ein Polizeibeamter der bei der Abschiebung dabei war, räumte ein, Alassa Mfoupon, während des Polizeieinsatzes seinen Geldbeutel abgenommen zu haben. Das sei laut Gericht rechtswidrig gewesen.
Alassa Mfouapon - bundesweit bekannter Flüchtlingsaktivist
Alassa Mfouapon war nach einer Großrazzia in der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) in Ellwangen im Jahr 2018 bundesweit bekannt geworden. Die Razzia fand statt, weil rund 150 LEA-Bewohner die Abschiebung eines 23-jährigen Togolesen zunächst verhindert hatten. Der "Aufruhr" in der LEA sorgte bundesweit für Schlagzeilen.
17 "Unruhestifter" wurden in andere Aufnahmezentren verlegt. In der Diskussion um die Vorgänge in Ellwangen tritt Alassa Mfouapon als Sprecher der Flüchtlinge auf. Er organisiert eine Pressekonferenz, tritt als Dolmetscher auf, da er Englisch und Französisch spricht und setzt sich für die Rechte der Geflüchteten in den Unterkünften ein. Dies macht ihn zur Reizfigur - vor allem bei den Kritikern der Flüchtlingspolitik.
Abschiebung und Wiedereinreise sorgt erneut für Schlagzeilen
Da der Kameruner übers Mittelmeer und Italien in die EU gelangt war, wird er gut einen Monat nach der Razzia in Ellwangen nach Italien abgeschoben und mit einer Einreisesperre von sechs Monaten belegt. Nach Ablauf dieser Frist reist er wieder nach Deutschland ein und stellt einen Asylfolgeantrag.
Inzwischen hat sich ein "Freundeskreis Alassa" formiert, der eine Petition und eine Solidaritätsaktionen für ihn startet. Die "Bild-Zeitung" bezeichnete ihn danach als "Skandal-Asylbewerber" und wirft der Politik Versagen vor.
Erfolge für Alassa Mfouapon in zahlreichen Prozessen
Alassa Mfouapon setzt sich juristisch zu Wehr, unterstützt von dem Rechtsanwalt Roland Meister, der ihn seit inzwischen sechs Jahren in Prozessen vertritt. Erfolgreich klagen sie gegen die "Bild-Zeitung" und auch mit einer Unterlassungsklage gegen die AfD-Vorsitzende Alice Weidel. Sie darf ihn nun nicht mehr als "Rädelsführer" der Tumulte in der Ellwanger Landeserstaufnahmestelle bezeichnen.
Auch der Vorwurf der illegalen Einreise wurde fallengelassen. Einen Teilerfolg erzielte der Flüchtlingsaktivist bei seiner Klage gegen die Polizeirazzia in Ellwangen. In dem Verfahren wurde zumindest verfassungsrechtlich klargestellt, dass auch eine Flüchtlingsunterkunft eine Wohnung im Sinne des Grundgesetzes ist und nicht ohne richterliche Anweisung durchsucht werden darf.