Im Berufungsverfahren hat das Tübinger Landgericht Tübingen das Urteil gegen einen Täter abgemildert. Der 33-Jährige muss doch nicht zwei Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Das neue Urteil lautet zwei Jahre Haft auf Bewährung. Vor einem Jahr hatte der damals 32-Jährige am Tübinger Hauptbahnhof Polizisten angegriffen. Dabei war unter anderem ein Polizist lebensgefährlich verletzt worden. Er war bei der Festnahme des Täters mit dem Kopf auf ein Bahngleis gestürzt.
Verurteilter hat schon über 10.000 Euro Schmerzensgeld gezahlt
In der Urteilsbegründung hat der Richter den Opfer-Täter-Ausgleich und die Entschuldigungen des Angeklagten gewürdigt. In seinem Plädoyer hatte schon der Staatsanwalt die Abmilderung der Strafe von Gefängnis auf Bewährung gefordert. Die Verteidigung forderte sogar nur ein Jahr und einen Monat auf Bewährung. Dem Verurteilten wurde angerechnet, dass er schon wegen außergerichtlicher Einigungen mehrere tausend Euro Schmerzensgeld an den schwer verletzten Polizisten und weitere Geschädigte gezahlt hat.
Die Rangelei zwischen dem damals Verurteilten und der Polizei hatte vor einem Jahr bundesweit Schlagzeilen gemacht, denn Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer hatte öffentlich die Inhaftierung des Mannes gefordert.
Verurteilter darf seinen Führerschein behalten
Da der Verurteilte, ein gelernter Elektrotechniker, seinen Führerschein braucht, um seinen Beruf auszuüben, entschied der Richter, dass er die Fahrerlaubnis behalten darf. Sonst würde der Mann seinen Job verlieren und könne seine Schulden nicht bezahlen, so das Gericht. Der Angeklagte hatte nach den Plädoyers von Verteidigung und Staatsanwaltschaft das letzte Wort vor der Urteilsverkündung. Die Chance nutzte der 33-Jährige, um sich nochmal bei allen Geschädigten zu entschuldigen.