Einige sogenannte Klimakleber haben vor rund einem Jahr auf einer Straße in Reutlingen protestiert und sich dabei festgeklebt. Im Prozess des Amtsgerichts Reutlingen wurden nun vier der Aktivisten zu Geldstrafen verurteilt.
Staatsanwalt hatte höhere Strafe gefordert
Die Klimaaktivisten müssen wegen gemeinschaftlicher Nötigung Geldstrafen zwischen 450 und 1.500 Euro zahlen, so das Gericht auf Nachfrage. Diese setzen sich aus je 30 Tagessätzen zusammen. Damit folgte das Gericht der Forderung der Verteidigung. Die Staatsanwaltschaft hatte 75 Tagessätze gefordert. Außerdem dürfen sie zwei Monate lang nicht Autofahren, weil sie eine Straftat im Straßenverkehr begangen haben.
Gegen einen fünften Aktivisten, der die Reutlinger B28 blockiert hatte, soll gesondert verhandelt werden. Er konnte zum Prozess am Reutlinger Amtsgericht nicht erscheinen, weil er bereits wegen einer anderen Protestaktion eine Haftstrafe verbüßt.
Straßenblockaden in Reutlingen
Die Aktivisten hatten im vergangenen Jahr einen wichtigen Verkehrsknoten in Reutlingen blockiert und für Staus gesorgt. Drei hatten sich festgeklebt, zwei weitere saßen einfach so auf der Straße und hätten zum Beispiel weggehen können, um Rettungsfahrzeuge durchzulassen.
Mit solchen Aktionen will die "Letzte Generation" darauf aufmerksam machen, dass die Politik endlich handeln und eine Klimakatastrophe verhindern soll. Der Verkehr gilt als wichtiger Verursacher klimaschädlicher Treibhausgase. Inzwischen kleben sich die Aktivisten bei ihren Protesten nicht mehr auf Straßen fest. In Tübingen wurde vor einigen Tagen eine Straße ohne Festkleben blockiert.