Fall sorgte bundesweit für Aufsehen

Polizist in Tübingen lebensgefährlich verletzt - Anklage erhoben

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Magdalena Knöller
Magdalena Knöller

Die Staatsanwaltschaft Tübingen klagt den Mann an, der im September zwei Polizisten am Hauptbahnhof schwer verletzt haben soll. Der Fall machte deutschlandweit Schlagzeilen.

Die Tübinger Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen einen 32-jährigen Mann erhoben. Bei seiner Festnahme im September kam es laut Polizei zu einer Rangelei. Zwei Polizisten wurden dabei schwer verletzt, einer sogar lebensgefährlich. Bei der Festnahme am Tübinger Hauptbahnhof stürzte er ins Gleisbett - auf den Rücken. Dem anderen Polizeibeamten soll der 32-Jährige so stark in den Arm gebissen haben, dass die Bisswunde operiert werden musste. Inzwischen sind beide Polizisten wieder im Dienst.

OB Palmer hat sich eingeschaltet

Der Beschuldigte ist seit dem Vorfall am 20. September weiterhin auf freiem Fuß. Oberbürgermeister Boris Palmer (parteilos) hat versucht, sich dagegen zu wehren. Er kann nicht verstehen, warum der Mann damals nicht in Untersuchungshaft kam. Deshalb schrieb er wenige Tage später einen Brief an das baden-württembergische Innen- und Justizministerium. Der Brief wurde auch kritisiert.

Staatsanwaltschaft Tübingen
Die Staatsanwaltschaft Tübingen schreibt in ihrer Pressemitteilung am Dienstag: "Ein vorsätzliches Verhalten des Angeschuldigten hinsichtlich der lebensgefährlichen Verletzungen des gestürzten Beamten war dem Angeschuldigten bis zum Abschluss der Ermittlungen nicht nachzuweisen."

Weiterhin keine Untersuchungshaft

Die Staatsanwaltschaft Tübingen bleibt wie die Polizei damals dabei: keine U-Haft für den Mann. Sie erkenne kein "vorsätzliches Verhalten" des Angeklagten hinsichtlich der lebensgefährlichen Verletzung des Polizeibeamten, heißt es in einer Pressemitteilung. Die Anklage enthält drei Vorwürfe: tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und versuchte gefährliche Körperverletzung.

Prozess am Amtsgericht Tübingen

Wann das Tübinger Amtsgericht mit dem Prozess beginnt, ist noch offen. Der Beschuldigte stammt aus Gambia und lebt in Rottenburg (Kreis Tübingen). Bei einer Verurteilung droht ihm die Abschiebung.

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