Nach dem Brand in einem sozialpsychiatrischen Fachpflegeheim in Reutlingen mit drei Toten im Januar will die Staatsanwaltschaft Tübingen das Verfahren eröffnen. Sie legt einer Bewohnerin des Heims unter anderem Mord zur Last. Die Beschuldigte ist unter Umständen schuldunfähig, da sie psychisch krank ist. Dadurch könnte sie - statt ins Gefängnis zu kommen - in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht bleiben. Dort befindet sie sich auch schon jetzt. Sie hat sich bisher nicht zur Sache geäußert.
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