Die Stadt Tübingen darf ihre bundesweit einzigartige Sondersteuer auf Einwegverpackungen für Speisen und Getränke weiter erheben. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Verpackungssteuer mit kleinen Änderungen für rechtmäßig erklärt. Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer freute sich über den Ausgang des Revisionsprozesses:
Mehr von SWR Aktuell Baden-Württemberg
Aktuell, regional, multimedial Die SWR Aktuell-App - Nachrichten auf Handy und Tablet
Die SWR Aktuell-App bringt aktuelle und regionale Nachrichten aus dem Südwesten aufs Smartphone und Tablet. Alle Details zur App und die Links zum Download gibt es hier.