Opfer: "Er hat unser ganzes Leben ruiniert."

Angeklagter gesteht Messerangriff auf Busfahrer in Rottenburg

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Autor/in
Tobias Faißt
Tobias Faißt arbeitet als multimedialer Reporter im SWR Studio Tübingen.

Nach einem Messerangriff auf einen Busfahrer in Rottenburg hat der Prozess gegen einen 23-Jährigen begonnen. Er hat die Attacke gestanden. Töten wollte er nicht, sagt er.

Ein 23-Jähriger hat zu Prozessbeginn am Landgericht Tübingen zugegeben, dass er im Februar zwei Männer am Bahnhof in Rottenburg (Kreis Tübingen) mit einem Messer attackiert hat. Ein Busfahrer wurde damals schwer verletzt. Ein Passant, der den Angeklagten zurückhalten wollte, leicht. Der Busfahrer hat zum Prozessauftakt unter Tränen ausgesagt. Bei der Urteilsfindung spielt es eine wichtige Rolle, ob der Angeklagte den 51-jährigen Mann töten wollte.

Messerangriff auf Busfahrer in Rottenburg am frühen Morgen

Der Angriff auf den Busfahrer soll um 5:36 Uhr am 7. Februar stattgefunden haben. Durch seinen Anwalt hat der Angeklagte eine Erklärung verlesen lassen, in der er die Tat gesteht und begründet. Er habe sich in der Zeit vor dem Angriff sehr schlecht gefühlt, weil er eine Prüfung verhauen hat. Deshalb befürchtete er das Ende seiner Ausbildung - ohne Abschluss.

Der Busfahrer sagte als Opfer beim Prozess aus, dass es am Rottenburger Bahnhof zum Streit zwischen ihm und dem Angeklagten gekommen sei. Der Grund: Auf dem Schülerticket des heute 23-jährigen Angeklagten habe kein Name gestanden. Nach einem Wortgefecht habe der junge Mann dann mehrfach auf ihn eingestochen. Bei der Schilderung des Angriffs ist der Busfahrer in Tränen ausgebrochen. Der 51-Jährige ist in psychischer Behandlung. Er kann seinen Beruf aktuell laut eigener Aussage nicht mehr ausführen.

Er hat unser ganzes Leben ruiniert.

Versuchter Totschlag oder Körperverletzung?

Nachdem der Angeklagte die Tat bereits gestanden hat, muss das Gericht nun herausfinden, ob er den Busfahrer töten wollte oder nicht. Denn der zentrale Vorwurf lautet versuchter Totschlag. Dafür muss rechtlich gesehen eine Tötungsabsicht vorliegen. Die Mindestfreiheitsstrafe für versuchten Totschlag liegt bei fünf Jahren und damit höher als bei gefährlicher Körperverletzung. Ein Urteil wird Mitte August erwartet.

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