Der Innenhof des Tübinger Gefängnisses ist gesichert, heute wie damals.

Junger Mann wurde enthauptet

Vor 75 Jahren in Tübingen: die letzte Hinrichtung in Westdeutschland

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Andrea Schuster
Andrea Schuster arbeitet in der aktuellen Redaktion des SWR in Tübingen
Bertram Schwarz
Bertram Schwarz ist Reporter für Hörfunk, Online und Fernsehen beim SWR im Studio Tübingen.

Am 18. Februar 1949 ist in Tübingen ein Todesurteil wegen Raubmordes vollstreckt worden. Auch ein Gnadengesuch half nicht. Nur drei Monate später wurde die Todesstrafe abgeschafft.

Richard Schuh aus Remmingsheim (Kreis Tübingen) ist der letzte Mensch in Westdeutschland, der zum Tode verurteilt und hingerichtet wurde. Am Sonntag ist es genau 75 Jahre her, dass das Fallbeil fiel, um 6.00 Uhr morgens im Innenhof des Tübinger Gefängnisses.

Wegen neuer Reifen Lastwagenfahrer erschossen

Der 28 Jahre alte Mechaniker aus Remmingsheim war im Krieg bei der Luftwaffe und dann in amerikanischer Gefangenschaft. Danach hielt er sich mit Gelegenheitsjobs über Wasser. Im Januar 1948 war er per Anhalter unterwegs. Ein Lastwagenfahrer nahm ihn mit und bezahlte diese Entscheidung mit dem Leben. Denn Schuh erschoss ihn mit seiner Wehrmachtpistole, fuhr mit dem Wagen weiter Richtung Tübingen und montierte mit zwei Kumpanen die neuen Reifen ab. Auf dem Schwarzmarkt sollten sie Gewinn bringen.

Zur Hinrichtung des Richard Schuh am 18.Februar 1949 läutete die Armsünderglock auf dem Tübinger Rathaus zum letzten Mal.
Zur Hinrichtung des Richard Schuh am 18.Februar 1949 läutete die sogenannte Armsünderglock auf dem Tübinger Rathaus zum letzten Mal.

Verurteilt wegen Mordes und schwerem Raub

Die drei Männer wurden bald nach der Tat gefasst. Das Landgericht Tübingen verurteilte Schuh wegen Mordes in Tateinheit mit schwerem Raub zum Tod durch Enthaupten. Sowohl Schuhs Berufung gegen das Urteil als auch ein Gnadengesuch von Verwandten wurden abgelehnt. Im Gerichtsprotokoll hieß es, Schuh habe wegen der langen Kriegs- und Nachkriegszeit den Respekt von Menschenleben und die Achtung vor Gesetzen verloren. Der Richter ordnete schließlich die Vollstreckung an.

Letzte Hinrichtung mit einer Guillotine in Tübingen
Diese Guillotine ist 1949 extra zur Hinrichtung des Richard Schuh von Rastatt nach Tübingen gebracht worden. Heute steht sie im Strafvollzugsmuseum Ludwigsburg.

Zur Hinrichtung Schuhs wurde eine Guillotine aus Rastatt nach Tübingen geschafft. Im Stadtarchiv weiß man, dass an jenem Morgen das Totenglöcklein im Rathausturm bimmelte. Und auch das ist überliefert: Der Delinquent ging seinen letzten Gang ruhig und gefasst; er sprach kein Wort mehr auf dem Schafott. Seine Leiche wurde danach dem Anatomischen Institut der Universität übergeben. Im Leichenbuch steht, dass sein Kopf wissenschaftlichen Zwecken diente.

Das an ihm vollzogene Todesurteil war das letzte in Westdeutschland. In der Nachkriegszeit entstand eine breite Bewegung zur Abschaffung der Todesstrafe, der sich einige jedoch widersetzten. Im Mai 1949, nur drei Monate nach Schuhs Hinrichtung, wurde mit dem Grundgesetz die Todesstrafe in der Bundesrepublik abgeschafft.

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